Neue Käufer = neuer Mietsvertrag?

Hallo,

Mein Vater ist mit seiner Frau vor 10 Jahren in ihr Elternhaus gezogen. Mein Vater hatte damals Hirnblutungen und bleibende Schäden davon getragen. Die Wohnung in dem Elternhaus war behindertengerecht. (Er ist klar im Denken, körperlich aber eingeschränkt)

Sie hatten damals einen Mietsvertrag mit der Mutter seiner Frau geschlossen.
Letztes Jahr ist ihr Mann gestorben und sie hat sich entschlossen das Haus zu verkaufen und hat Käufer gesucht die mein Vater und seine Frau weiter als Mieter behalten. Allerdings haben sie für 120m2 nen Apfel und ein Ei bezahlt.

Leider ist vor 2 Wochen die Frau meines Vaters plötzlich verstorben..

Die neuen Käufer ziehen zum 1.6. ein.

Mündlich wurde eine angemessene Miete besprochen. Die er nun alleine nicht mehr tragen kann.

Seine Schwiegermutter wollte das er heute ein mietsaufhebungsvertrag unterschreibt.
Das Mietverhältnis soll zum 31.12 enden.

Hätte das überhaupt Bestand, wenn die Käufer zum 1.6. das „sagen“ haben?!

Es ist sehr schwierig eine Wohnung zu finden, die zentral & behindertengerecht ist.. und natürlich bezahlbar.. mir laufen schon die Schweißperlen wenn ich an den Umzug denke, den er alleine unmöglich schafft.

Meine Frage ist, müssten nicht die neuen Käufer einen Mietsvertrag mit ihm abschließen? Müssen die Käufer evtl. sogar den Vertrag vor 10 Jahren akzeptieren? Sie könnten sicher Eigenbedarf Anmelden, kennt da evtl. jemand die Fristen?
Wir brauchen einfach mehr Zeit ..
In dem Aufhebungsvertrag steht das er nach der Frist Schadensersatz i.h.v. 30€ am Tag zahlen muss ..

Danke fürs lesen

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Hier hilft nur professionelle Hilfe. Mietverein beispielsweise.
Nur so viel: durch den Eigentümerwechsel ändert sich für einen Mieter zunächst gar nichts. Hier scheint jemand auf die billige Tour versuchen, sich eines Mieters zu entledigen.
Eigenbedarf ist durchaus eine Möglichkeit, aber das wird in dem geschilderten Fall schwer bis unmöglich.

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In diesem Fall ist eine eigenbedarfskündigung eher im Gegenteil sehr wahrscheinlich gültig , da nur körperlich eingeschränkt.

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Wenn der Mieter nicht mitmacht, wird hier die nächsten fünf Jahre gar nichts passieren.

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Hallo,
natürlich muss er keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Vielmehr würde ich mir hier sofort anwaltliche Hilfe holen.
Der alte Mietvertrag gilt Selbstverständlich weiter. Kauf bricht nicht Miete (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html).
Die Schwiegermutter könnte versuchen regulär zu kündigen - das wird nicht funktionieren. Und eine Eigenbedarfskündigung bei einem Verkauf ist arg unrealistisch.
Die neuen Eigentümer könnten natürlich versuchen eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Sehe ich aber schwierig, weniger wegen der Schwerbehinderung allein. Realistischer wegen der Schwerbehinderung in Kombination mit der Tatsache, dass es praktisch unmöglich ist einen gleichwertigen, behindertengerechten Wohnraum zu mieten und dann eben noch dazu die besonders lange Mietdauer von 10 Jahren.

Die Kündigungsfrist für die Schwiegermutter würde übrigens 9 Monate betragen. Also wirklich: Hände weg vom Aufhebungsvertrag! Denn ja, der hätte Bestand, falls er unterschrieben werden würde.
Die neuen Eigentümer könnten erst kündigen, wenn das Eigentum übergeben wurde und da gilt der alte Mietvertrag mit seiner sehr langen Laufzeit und entsprechend langen Kündigungsfrist. Also auch 9 Monate.

Der Aufhebungsvertrag ist sittenwidrig, insbesondere mit der Androhung eines Schadensatzes. Das ist Erpressung. Wenn die Schwiegermutter will, dass er eher raus geht, sollte sie wohl mal an Umzugshilfe denken, d.h. Hilfe bei der Wohnungssuche und Zahlen des Umzugsunternehmens.

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Ich würde da jetzt gar keinen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben. Die SchwieMu will das vermutlich, weil sie dann noch mehr für das Haus bekommt, wenn sie dieses „Problem“ schon mal beseitigt hat.

Nein, die neuen Eigentümer müssen keinen neuen Vertrag mit deinem Vater abschließen, der alte hat einfach weiterhin Gültigkeit. Er geht automatisch auf den neuen Eigentümer als Vermieter über.

Natürlich können dann die neuen Eigentümer Eigenbedarf anmelden, müssen aber dabei alle juristischen Besonderheiten beachten. Und natürlich können sie deinem Vater auch im zulässigen Rahmen die Miete erhöhen. Aber auch da gibt es eben Regeln, ich glaube innerhalb von 3 Jahren kann man nicht mehr als 20% erhöhen,... ist ggf. je Kommune oder Bundesland unterschiedlich geregelt.

Also - was zu tun ist: Dein Vater sollte jetzt Mitglied im Mieterverein werden, und seiner SchwieMu freundlich sagen, dass er jetzt nichts unterschreibt und da dann schon mit den neuen Eigentümern regelt. Sie muss sich da um nichts mehr kümmern.

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Kauf bricht Miete nicht.

Der bestehende Mietvertrag gilt weiter.
Ich hatte das auch mal, Wohnung in nem großen Haus (ca 25 Wohnungen). Irgendwann kam ein Schreiben vom alten Vermieter, dass verkauft an xy.
Und ein schreiben vom neuen Vermieter, dass ich die Miete ab sofort auf folgendes Konto zahlen soll.
Ich musste also nur den Dauerauftrag hinsichtlich Empfängerkonto ändern. Höhe der Miete gleich geblieben.
Mieterhöhungen sind dann nur im normalen gesetzlichen Rahmen möglich. Also nur x%, nur alle x Jahre, etc.

Also: bloß keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dann hat dein Vater die besten Karten.