Guten Abend,
ich bin heute 6+6 und war letzte Woche beim FA dort war eine Fruchthöhle + Dottersack zu sehen, wir haben alles besprochen wie es weitergeht, da ich ab Schwangerschaft Blutverdünner nehmen muss.
2017 hatte ich eine Totgeburt in der 35. Woche dieses Ereignis hat mich sehr geprägt.
Dennoch habe ich 2018 einen gesunden Jungen zur Welt gebracht.
Dieses Jahr haben wir geheiratet und beschlossen das unser Tim kein Einzelkind bleiben soll.
Ich arbeite in einem Altenpflegeheim mit 99 Bewohner von Demenzerkrankte bis Pflegegrade 5. Mein Arbeitgeber hat mich 2018 ins BV geschickt weil, er mir kein passenden Platz anbieten konnte, dies hat sich aber mittlerweile geändert es gibt den Bereich Service/Küche der auch sehr anstrengend und schwer ist, schwere Wasserkästen und am Wochenenden muss man auch zwei Wohnbereiche schmeißen alleine. Für meinen Arbeitgeber wäre es ein gefundenes fressen, denn in diesen Bereich sind zu wenig Leute.
Ich habe alles so genau meine Frauenärztin erzählt und die bleibt bei ihrer Meinung das ich mich an den Betriebsarzt wenden sollte.
Dieser wird mich aber auch in die Küche stecken, das haben nämlich Kolleginnen vor mir versucht und die haben das auch nicht lange durchgehalten.
Ich bin verzweifelt, ich habe Angst und bin nicht zu faul zum arbeiten wie viele vielleicht jetzt denken. Ich bin sogar soweit zu kündigen und erstmal von unser erspartes zu Leben. Das wäre aber die letzte Möglichkeit da ich gerne wieder in meinem Beruf einsteigen möchte. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps wie ich meine Frauenärztin überzeugen kann mich ins BV zu setzen?
Sorry für den langen Text 🙄
Ich freue mich auf Eure Antworten 🙋♀️
LG Sternenmami
BV abgelehnt vom Fa
Sie darf es rechtlich einfach nicht.
Zur Not musst du dich wegen psychischer Probleme krankschreiben lassen. Vielleicht geht das ja.
Japp.
Und klar, krankschreiben geht. Hat aber mittel- und langfristig große finanzielle Auswirkungen.
Aber wenn sie so sehr Angst um ihr Kind hat, sollte ihr das doch wert sein.
Und es klingt für mich so.
Danke, ihr habt mir schon etwas weiter geholfen. Ich sollte mich vielleicht mit den Richtlinien des Mutterschutzes auseinandersetzen. Den finanziellen Aspekt würde ich in Kauf nehmen, allerdings möchte ich auch keinen Ärger mit der Firma. Meine Freundin ist Studentin und wurde vom ihrem FA ins BV geschickt, aufgrund der Pandemie. Ich verstehe die Unterschiede nicht.
Werde aber morgen den Betriebsarzt kontaktieren. Danke euch und einen schönen Abend
Ja am besten setzt du dich mit den Richtlinien genau auseinander. Im Moment in corona-Zeiten gelten da auch nochmal zusätzliche Empfehlungen. Ich habe dir die für NRW mal angehängt, gibt es aber im ähnlicher Form für alle Bundesländer. Zur Not ausdrucken und mit zum Betriebsarzt nehmen!
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi-u4DgkuPwAhUHg_0HHZOlDWoQFjACegQIBxAC&url=https%3A%2F%2Fwww.mags.nrw%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fasset%2Fdocument%2Fempfehlungen_zu_musch_und_corona.pdf&usg=AOvVaw1prOA3QsqM17sbZhUKslnw
Eine Studentin im BV? Für ihr Studium? Wie geht das denn?
Deine Fa hat Recht, sie darf dir kein Bv geben!
Moin,
Wie schon gesagt wurde, deine FÄ darf es schlicht nicht.
Aber du solltest dich unbedingt bezüglich der aktuellen Situation über deine Rechte erkundigen.
Laut meiner zuständigen Bezirksregierung (NRW) muss der AG dir ein BV erteilen, wenn du länger als 30 Minuten am Tag eine Maske tragen musst. Dies gilt nur dann nicht, wenn er dich irgendwo hinsetzen könnte, wo du auf die Maske verzichten kannst. Das ist ja aber aktuell in Pflegeheime eher nicht der Fall. Zusätzlich müssen natürlich alle anderen Sachen nach MuschG berücksichtigt werden.
Grüße, junalia
Danke für eure Antworten, jetzt verstehe ich auch alles. Ich werde mich um einen Termin beim Betriebsarzt kümmern und mich mit den Mutterschutzrichtlinien auseinandersetzen.
Ich danke Euch sehr ❤️
Hallo.
Nun warte doch erstmal ab und guck, welche "neue Stelle" man dir überträgt.
Nachdem du ja nicht gerade in einem kleinen Betrieb arbeitest, wirst du nicht die erste Schwangere dort sein und man wird sich dementsprechend mit den Mutterschutzrichtlinien auskennen.
LG