Urlaubsanspruch nach Elternzeit von Vollzeit in Teilzeit

Hallo!

Ich habe vor meinem Mutterschutz und Elternzeit Vollzeit 5 Tage gearbeitet. Wegen Krankheit konnte ich 17 Urlaubstage vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen.
Ich weiß ja, dass diese nicht verfallen und mir mach der Elternzeit zustehen.
Aber weiß jemand zufällig aus eigener Erfahrung, wie das ist wenn ich nun wieder Teilzeit in Elternzeit anfange zu arbeiten und das nun nur 2 Tage die Woche.
Stehen mir die vollen 17 Tage zu oder umgerechnet nur anteilig auf die neue 2-Tages Woche die Urlaubstage????

Vielleicht hatte ja jemand eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen.

DANKE

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Wenn du in Teilzeit nur noch eine feste Teilanzahl von (Wochenarbeits-)Tagen arbeitest, z.B. feste Tage wie immer Di und Mi, oder immer 2 Tage, so dass du für eine Woche frei auch nur 2 Urlaubstage nehmen musst dann würden die Tage auf die 2-Tage Woche runtergerechnet werden. Wenn du flexible Anzahl von Tagen arbeitest macht das wenig Sinn da sollten die Urlaubstageanzahl für die üblichen Wochenarbeitstage bestehen bleiben. Allerdings muss dann geregelt werden wie du innerhalb einer (Teil-)Woche nur einzelne Urlaubstage nehmen darfst oder jeweils immer wochenweise, wenn du alle Arbeitstage innerhalb einer Woche Urlaub nimmst.

Arbeitest du mit reduziertem Stundenumfang an den Tagen ist der Urlaubstag für den Resturlaub aber mit dem Stundenumfang zu vergüten wie er erworben wurde, darf also von der Vergütungshöhe nicht angepasst werden.

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Huhu, leider anteilig. Zumindest war es so bei mir. Ich bin davon ausgegangen, dass ich noch meine restlichen 24 Tage nehmen könne, aber wurde eingekürzt auf 10 oder 11. Bei der zweiten und dritten Schwangerschaft war ich dann "schlauer", da habe ich dann die verbleibenden urlaubstage in Std umwandeln lassen.. das hieß dann irgendwie stundenansparung zur kinderbetreuubg oder so.. entsprechend viele Std hatte ich dann danach zur Verfügung und bin noch fast 2 Monate länger zuhause geblieben. Lg

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Hallo! Ich arbeite im öffentlichen Dienst in der Personalabteilung.
Also bei uns würden dir die vollen Tage zustehen. Der Anspruch entstand vor deiner Teilzeit, daher kann er doch eigentlich generell nicht einfach gekürzt werden meine ich.

Lg, chicky

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Leider hat keine der Antworten berücksichtigt, dass du nun vorerst Teilzeit IN Elternzeit arbeitest. In dieser Zeit ist gesetzlich (BEEG) nicht vorgesehen den Resturlaub zu nehmen, sondern NACH der Elternzeit. Du könntest dir dann also dann mit 17 Tagen fast einen kompletten Monat Urlaub nehmen und dich in dieser Zeit wie damals Vollzeit bezahlen lassen.

Fängst du auch nach der EZ nicht wieder in Vollzeit an, muss der Urlaub umgerechnet werden. Dann ist relevant, wie viele Urlaubstage du damals brauchtest um eine gesamte Woche Urlaub zu haben. Nur 5 für Mo-Fr oder 6 weil Samstag bei euch auch ein Arbeitstag ist?

Nehmen wir mal an, mit 5 Urlaubstagen konntest du eine Woche frei machen, dann wären 17 Urlaubstage knapp 3,5 Wochen.
Diese freie Zeit muss dir also wieder zur Verfügung stehen. Der Urlaub würde daher vermutlich dein Urlaub in nur noch 6-8 Tage umgerechnet werden, mit denen du dann auch wieder 3-4 Wochen frei machen kannst. Du siehst, dass du damit aber irgendwie schlechter fährst. Sollte dein AG jetzt also vorschlagen, dass du den Resturlaub während deiner TZ in EZ-Tätigkeit nimmst würde ich dem
nicht zustimmen sondern auf das BEEG verweisen und es dann so machen wie weiter oben beschrieben. Also einen Monat Vollzeit Arbeiten und in dem Monat dann 17 Tage Urlaub nehmen.

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Danke für deine ausführliche Antwort.
Das ich keinen Anspruch auf meinen Resturlaub habe, wenn ich TZ in Elternzeit anfangen wusste ich nicht.
Ich hatte vorher eine 5 Tageswoche und würde künftig planen 2 Tage die Woche zu arbeiten.
Erstmal eben TZ in EZ, weil ich mal gelesen habe, dass wenn ich doch während dieser Zeit wieder schwanger werden würde, den vollen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus dem vorherigen Vollzeitgehalt habe.
Aber wie wäre das mit den 1 Monat Vollzeit arbeiten und die 17 Tage Urlaub nehmen. Geht das so einfach vertraglich usw?
Und das wäre dann erst nach Ablauf der EZ möglich oder wie?

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Genau. Nach der EZ gilt ja wieder dein alter Vollzeitvertrag. Und wenn du dann z.b. eine Vertragsergänzung machst weil di weiterhin lieber TZ arbeiten willst, dann macht ihr das nicht direkt ab dem Folgemonat nach der EZ, sondern für einen Monat später. Dann kannst du im Monat nach der EZ 17 Arbeitstage frei nehmen (Resturlaub), 3-4 Tage arbeiten gehen, je nachdem wie viele Arbeitstage dieser Monat hat und wirst für diesen einen Monat mit deinem alten Vollzeitgehalt bezahlt.

Ja, laut BEEG ist es vorgesehen, dass der Resturlaub erst nach der EZ genommen wird. Ganz unabhängig ob man vorher TZ in EZ wieder einsteigt.

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Bei TZ in EZ hast du gar keinen Anspruch auf deinen vorherigen Urlaub. Da muss dein AG zustimmen.

Nach der EZ steht dir der Urlaub mit vollzeit std zu.
Ich konnte kaum Urlaub nehmen wegen bv, daher hab ich meinen VZ Urlaub indirekt in Stunden umwandeln lassen bzw lief es so, dass ich zwei Monate mit TZ Gehalt zu Hause geblieben bin bei 22 vollzeit Urlaubstagen. (Ich hoffe man versteht wie ich es meine)

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Ah ok. Das mit dem umwandeln hat dir dein AG vorgeschlagen.
Wie wäre das dann bei meinen Beispiel?
Vorher Vollzeit und 8 Stunden pro Tag. Das wären bei 17 Tagen Resturlaub 136 Stunden oder wie?
Und das dann aufgeteilt auf die neue Stundenanzahl in TZ oder wie meinst du? 🤔

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Ja genau
Hatte vorher 40std.. dann 20std. Also war bei mir einfach zu rechnen.

Aber bei dir halt 8std x 17 Tage.. und dann 136std durch deine tz arbeitszeit. (Zb 5std pro Tag bei 25std/Woche)

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Hallo!
Mein mitgenommener Urlaub von Vollzeit auf Teilzeit ist damals natürlich gleich geblieben. Bei uns wurde aber alles mit Stunden berechnet.
Ich hatte bei 100% zb noch 50 Stunden über, das waren dann bei 50% noch immer 50 Stunden. Hatte deshalb doppelt so viele Urlaubstage, dafür halt mit 4 Stunden, statt wie vorher mit 8 Stunden berechnet.
Ich hiffe, das ist verständlich geschrieben... lg minitouch