Elterngeld Elternzeit Minijob

Hallo,

ich habe für zwei Jahre Elternzeit beantragt, Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt.

Also muss ich ja für das Zeiten Jahr Geld zur Seite legen.

Wenn ich im ersten Jahr einen Aushilfsjob mache, wird das verrechnet? Ich werde daraus nicht schlau.

Bringt mir ja nichts wenn ich für 450€ arbeiten gehe und dann weniger Elterngeld bekomme 🤨

1

Ja, wenn du elterngeld für ein Jahr bekommst, wird es angerechnet. Nebenbei arbeiten gehen lohnt sich eigentlich nur bei elterngeld plus.

2

Komplett? Also bekomme ich 450€ weniger Elterngeld?

Weißt du wie es im 2. Jahr Elternzeit dann ist? Da ist es aber doch so das ich 30 Stunden arbeiten kann

3

Ja ich glaube schon.

Im zweiten Jahr darfst du 30 h arbeiten, ja.

Darf ich fragen, wieso du nicht EG plus nimmst?

weiteren Kommentar laden
5

JA im Basis-Elterngeld-Bezug wird Einkommen voll angerechnet.
Bedeutet Bemessungsgrundlage minus Einkommen = neue Bemessungsgrundlage davon dann 65%-67% EG. D.h. von deinen 450€ werden 65%-67% angerechnet und dir bleibt ein Überschuss von 33% - 35% ... also ca 165€ mehr als ohne zusätzliches Einkommen.

Für diesen Fall wurde EG-Plus angepasst ... hier erfolgt die Anrechnung modifiziert die Berechnung ist etwas komplex daher kann man pauschal bei EG-Bezug unter dem Höchstsatz sagen das es bis zu einem Einkommen von ca 50% des vorigen Nettoteinkommens zu keiner Anrechnung im EG-Plus kommt ( Berechnungsbeispiel siehe Absatz "Elterngeld Plus und Zuverdienst " auf https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html)

Das kannst du dir auch gut im EG-Rechner durchrechnen https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Du kannst deinen EG-Antrag dazu problemlos für zukünftige Monate ändern...