Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo,
Ich habe meinen Chef gesagt dass ich schwanger bin, daraufhin hat er mich in der Nachtschicht heim geschickt und meinte ich könnte meine Sachen nehmen und gehen. Habe versucht mit Ihn nochmal ein Gespräch zuführen doch er meinte er könnte mich nicht weiter beschäftigen da ich keine Nachtschicht mehr arbeiten darf. Habe mir dann einen Anwalt gesucht und eine Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht eingereicht. Jetzt sind ca. 4 Monate vergangen und ich habe heute die Nachricht bekommen, er möchte die Kündigung doch zurück ziehen. Muss mein Arbeitgeber jetzt die Monate nachzahlen ? Da ich seit Monaten kein Einkommen habe und ich vom Arbeitsamt und Jobcenter nur die Antwort bekommen habe man muss den Prozess abwarten, da der Arbeitgeber Vorrang hat zu zahlen.

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Ich denke schon das er es nachzahlen muss. Die Kündigung war ja unwirksam. Aber das Arbeitsamt ist ja echt hilfreich. Die hätten ja zahlen können und sich das vom AG zurückholen können. Von irgendwas muss man ja leben

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Selbstverständlich muss er zahlen. Hast du es schriftlich, dass er die Kündigung zurück nimmt?

Du weißt, dass er dir das Gehalt inklusive Nachtschichtzuschlägen zahlen muss?

Achte auf korrekte Abrechnungen!

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Aber auch nur wenn Nachtzuschläge im Av bwz Tarifvertrag stehen!

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Nein.

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Klar muss er dein Gehalt nachzahlen. Das Jobcenter bzw. Die Agentur für Arbeit wären zudem verpflichtet gewesen, dir ALG zu zahlen. Du musst ja deine Miete zahlen können und von irgendetwas leben. Die holen sich das dann vom Arbeitgeber wieder zurück.

Übrigens wäre das eine perfekte Frage für deinen Anwalt. Genau für solche Fragen ist der da und kann dir das rechtssicher beantworten. Wenn du schon einen Anwalt hast, würde ich keine juristischen Fragen in einem Laienforum stellen.