Beschäftigungsverbot erst nach Urlaub

Hallo!

Ich habe meinen AG vor meinem Urlaub informiert, dass ich schwanger bin. Zurzeit ist es bei uns so, dass wir dadurch direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Nun habe ich 3 Wochen Urlaub, und ich soll wohl erst nach meinen 3 Wochen dann das BV bekommen.

Ist das in Ordnung so? Möchte nur sicher gehen.


Liebe Grüße

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Ich halte das für in Ordnung. Ich gehe davon aus, dass der Urlaub schon genehmigt wurde, bevor Du Deinen AG über die Schwangerschaft informiert hast. Da dein AG zwar Dein Gehalt für die Zeit des BVs erstattet bekommt, aber nicht für die Zeit des Urlaubs, müsste er die Urlaubsgenehmigung im schon angetretenen Urlaub widerrufen. Und das ist rechtlich schon sehr fragwürdig.
Anders wäre es, wenn Du ein individuelles BV hättest. Das würde ich eher mit Krankheit im Urlaub gleichsetzen und bei Krankheit geht der Gesetzgeber ja davon aus, dass der Urlaub nicht der Regeneration dienen kann und deshalb als nicht genommen gilt.

Grüsse
BiDi

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Super vielen Dank!

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Nein, eigentlich nicht.

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Warum soll das nicht in Ordnung sein? Wenn er dir keinen mutterschutzgesetzkonformen Arbeitsplatz bieten kann, muss er dich für die Zeit, die du arbeiten müsstest, ins BV schicken. Da du aber Urlaub hast, musst du keine Tätigkeiten ausführen, die nicht dem Mutterschutzgesetz entsprechen, also ist kein BV notwendig.
So seh ich das.

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Danke dir für deine Antwort.

Ich frage nur, weil im Internet überall steht dass es nach Bekanntgabe unverzüglich erfolgen muss.

Freut mich aber, dass alles okay ist.

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Du darfst nicht vergessen, dass das hier lediglich ein Forum ist und keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden, sondern nur Meinungen.

Willst du ne verbindliche Auskunft, dann such eine entsprechende Anlaufstelle, die dann auch Geld kosten kann.

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Wer stellt das aus?

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Du hättest direkt das BV bekommen müssen.