Kündigung wegen Beschäftigungsverbot in Probezeit

Hallo,

Ich benötige mal die geballte Ladung Schwarmwissen.

Ausgangslage.

Die Schwester meiner Freundin hat im April eine Arbeitsstelle in der Pflege begonnen.
Vor 3 Wochen hat sie positiv getestet und hatte dann, als sie in der 6. Woche war ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen.
Das der Zeitpunkt jetzt echt beschissen ist, ist klar aber ist passiert, und tut aktuell nichts zur Sache.
Sie hatte telefonisch ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist und ein Verbot erhalten hat und hat es per Post hingeschickt.
Letzte Woche trudelte dann plötzlich die Kündigung ins Haus.
Sie war heute dort und meinte, dass sie das nach §9 des Mutterschutzgesetz nicht dürften. Die sagen, sie haben die Bescheinigung nie erhalten und deswegen gekündigt.

Meine Frage, sie hat den AG mündlich informiert. Somit greift doch dennoch das Gesetz und somit ist die Kündigung nicht rechtskräftig, oder sehe ich das komplett falsch?

Danke für eure Antworten.
Lg

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Die festgestellte Schwangerschaft lt. Mutterpass zählt, egal ob man das X Tage danach dem AG mitteilt.
Wer hat das Beschäftigungsverbot ausgestellt?
- aber egal ... sie ist schwanger und auch in der Probezeit unkündbar - und das hat nix mit dem Beschäftigungsverbot zu tun.

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Die Frauenärztin.
Ich sehe das genauso, die sind der Meinung sie können das.
Ich sagte sie soll z Anwalt gehen

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genau -- und zwar fix.
Ab zum Anwalt - sonst passiert da im nachhinein noch mehr, was nicht rechtens ist.

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Kündigungsschutzklage erheben. Und zwar umgehend. Dafür hat man drei Wochen Zeit. Wenn man diese Frist verstreichen lässt, wird jede!!! Kündigung wirksam, auch wenn eigentlich Kündigungsschutz besteht.

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Kündigen dürfen sie nicht. Hat sie einen Festvertrag?

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Ja und unbefristet.

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"Kündigen dürfen sie nicht. "

Wie man aber sieht, haben sie es trotzdem gemacht. Daher mein dringender Rat zur Kündigungsschutzklage. Wenn die Frist vorbei ist, kann man sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Von allein passiert nämlich nichts. Oder glaubst du, der AG zieht die Kündigung freiwillig ohne Zwang zurück?

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Ist sie denn tagelang nicht zur Arbeit gegangen weil sie von dem mündlich ausgesprochenen BV ausgegangen ist? Dann ist das nämlich schon ein Problem wenn jetzt behauptet wird, sie wussten von nix und sie hat unentschuldigt gefehlt...

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Sie musste auch nicht mehr arbeiten

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Weil jetzt im Nachsatz kam dass sie ein BV vom Frauenarzt hatte. Im ersten Post steht noch dass alles mündlich war und sie jetzt sagen, dass sie nichts erhalten haben - dann hätte sie natürlich arbeiten kommen müssen

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Hallo,

ein Blick ins Gesetz (17Mutterschutzgesetz) ist hilfreich.

Deine Freundin sollte dafür sorgen, dass der AG innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung von der Schwangerschaft nachweisbar!!! Kenntnis hat.

Das ist dem Sachverhalt so nicht zu entnehmen.

LG

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Wie gesagt, es würde telefonisch mitgeteilt.

Ich habe gesagt, da Montag der letzte Tag ist von den besagten 14 Tagen, dass sie an dem Tag noch mal zum FA soll, sich das beschäftigungsverbot erneut ausstellen soll und dann direkt zum AG und den Schein persönlich abgeben soll.

Wenn sie das jetzt nicht macht, kann ich ihr auch nicht mehr helfen, aber ich wollte hier nur kurz nachfragen, ob ich mit meiner Annahme so falsch liege. Aber das tat ich ja nicht.

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Hallo,
dann muss sie aber sicherheitshalber einen möglichst nicht verwandten Zeugen zum AG mitnehmen, falls der Erhalt nicht schriftlich bestätigt wird.

So wie ich es verstehe reicht die Kenntniserlangung von der Schwangerschaft aus. Also auch der Anruf. Die Beweise kann man sicher nachreichen.

Der AG hat diese Kenntins zwar bereits, er könnte aber nicht nur bestreiten, dass das Beschäftigungsverbot dort einging, sondern auch das Telefonat danach wo er Kenntins erlangte.

LG

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