Fragen zu Elterngeld 2. Kind

Hallo,
ich habe folgende Situation.
Seit Mai 2020 (Geburt Kind 1) in Elternzeit, Elterngeld bis April 2021 (Basis Elterngeld).
Elternzeit für Kind 1 auf 2 Jahre beantragt. Aktuell also ohne Beschäftigung in Elternzeit.
Jetzt bin ich schwanger mit Kind 2. Der ET ist 18.01.22. Also müsste ja der Mutterschutz am 07.12.21 beginnen?

Würde demnächst meinem Arbeitgeber bescheid geben. Wie und wann habt ihr das gemacht??
Gleich zu Beginn der Schwangerschaft? Wie verhält es sich mit der zweiten Elternzeit?
Muss ich nun die jetzige Elternzeit zum 06.12.21 beenden (wegen dem neuen Mutterschutz)?
Oder welches Datum ist hier das richtige? Kann man da bei der Formulierung was falsch machen?

Ist es dann so, dass ich ab 07.12.21 wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Aufstockung vom Arbeitgeber bekommen angelehnt an mein letztes Vollzeit Gehalt???

Wie ist es mit dem Elterngeld? Welche Monate von meinem früheren Vollzeit Gehalt werden noch berücksichtigt??
Wie läuft es hier mit der Beantragung? Wieder die "alten" Gehaltsabrechnungen als Nachweis dann oder?

Hab ich sonst noch etwas wichtiges vergessen, was ich beachten müsste?

Tut mir leid für den langen Text und die vielen Fragen 🙈

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

DANKE

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Hey,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Meine Tochter wurde Dezember 2019 geboren und aktuell bin ich in der 31. ssw.

Bezüglich des Elterngeldes kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen, da habe ich selbst nicht wirklich einen Durchblick und muss mich langsam aber sicher darum kümmern 🙈

Meinen Arbeitgeber habe ich dieses Mal erst recht spät, nach der 16. ssw informiert.
Für meine erste Tochter hatte ich auch zwei Jahre Elternzeit beantragt, diese würden dieses Jahr im Dezember enden.
Nach Rücksprache mit unserer Personalabteilung habe ich nun vor ca. 3 Wochen ein Schreiben aufgesetzt in welchem ich meine aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes (inkl. Datum) beende und gleichzeitig die neue Elternzeit beantrage. Mein AG hat mich noch darauf hingewiesen, dass ich in diesem Schreiben auch erwähnen soll, dass ich das mir zustehende, verbleibende dritte Jahr Elternzeit für meine erste Tochter zu gegebener Zeit bzw zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte/ mir offen lassen möchte dieses zu nehmen.

Du beendest die aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes, in deinem Fall wäre das dann der 06.12. da du ja ab 07.12. im Mutterschutz bist. Für die Zeit des Mutterschutzes erhältst du dann wie beim ersten Kind wieder die Zahlungen von KK und AG, wie bereits beim ersten Kind.

Ich hoffe ich habe alles gut verständlich und korrekt geschildert.

Dir eine angenehme Schwangerschaft 😊

Liebe Grüße Jmal4 mit 💗 an der Hand (12/19), ⭐️ im Herzen (10/20) und Baby im Bauch (31.ssw)

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Für das Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz, nur die Zeit in der du Basiselterngeld bekommen hast kannst du ausklammern.
Das bedeutet also theoretisch Dezember 2020 - November 2021, davon werden aber Dezember 20 - April 21 ausgeklammert, diese 5 Monate zählen dann noch von vor Kind 1 (vermutlich Nov 19 bis März 20). Die übrigen 7 Monate nach Elterngeldbezug gehen dann mit 0€ in die Berechnung ein. Allerdings bekommst du noch 10% Geschwisterbonus da dein älteres Kind jünger als 3 ist. Ist das soweit verständlich? 😊

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Also die beiden Antworten vor mir brauch ich ja nicht wiederholen ;-)
Ich hab bisher immer nach der 12. Woche einen Brief an meinen Arbeitgeber geschickt, indem stand, dass ich erneut schwanger bin und zum neuen Mutterschutz die elterzeit beende. Vorher hatte ich aber telefonisch einmal die Schwangerschaft angekündigt.
Mir leuchtet aber grad nicht so ein weshalb du nur bis April elterngeld bekommen hast, du meinst vllt die letzte Zahlung, die beinhaltet dann aber ja auch den Mai. Demnach würden in die Berechnung Juni-November als 0 rein gehen und der Rest von vor der Geburt von Kind 1. Bei der Beantragung musst du aber nicht die lohnzettel von vor Kind 1 mit beilegen, denn die haben die ja schon abgeheftet, die suchen sich dann die passenden raus.

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Ja genau die letzte Zahlung war im April 2021.

Würde das bedeuten, dass die Monate November 2021 bis Dezember 2020 betrachtet werden?
Also in meinem Fall dann 6 Monate mit 0 Euro (Juni-November 2021) und 6 Monate mit Vollzeit Gehalt vor der ersten Elternzeit?? Oder verstehe ich das falsch?
Kann man dann grob sagen ich bekomme etwa die Hälfte Elterngeld wie jetzt plus GeschwisterBonus??

Hast du bei deinen Elterngeld Anträgen dann keine Nachweise mehr dazu gegeben?

Achja und wie war es bei dir mit Mutterschaftsgeld und Zuschuss Arbeitgeber??
Steht mir der für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt wieder zu???

Sorry nochmal für die vielen Fragen...

DANKE

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Genau, 6 Monate gehen mit 0 rein und 6 Monate mit deinem vollzeitgehalt. Ja glaub die Hälfte könnte hin kommen + 10% Geschwisterbonus, min. Aber 75 Euro. Also wirst du wahrscheinlich bisschen mehr als die Hälfte bekommen. Ich selber hatte zwischen Kind 1 und 2 vier leermonate und hab nur 150 Euro weniger gehabt. Wie genau das gerechnet wurde kann ich dir gar nicht sagen.

Was du wieder erneut dazu legen musst sind die Lohnabrechnungen wo der Arbeitgeberzuschuss mit drauf ist und natürlich die Bescheinigung über die Auszahlung des Mutterschutzzuschusses von der KK.

Vor und nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst du wieder Arbeitgeberzuschuss und das von der KK wie bei Kind 1, also nach vollzeitgehalt, solltest du nicht dein Vertrag vorher geändert haben.

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