Steuerklassenwechsel NACH Geburt

Hallo zusammen,

aktuell haben wir Steuerklasse 3 für mich und Steuerklasse 5 für mich, um mein Elterngeld hoch anzusetzen, da ich in der Summe etwas mehr Elternzeit mit Elterngeld nehmen werde.

Es sind dann keine weiteren Kinder geplant. Dann könnten wir doch nach der Geburt einfach wieder in 4/4 wechseln, oder? Spricht irgendetwas dafür, es anders zu machen (außer, dass bei 5/3 monatlich zunächst mehr Geld da wäre, was sich aber am Jahresende bei der Steuererklärung wieder relativiert)?

Liebe Grüße!

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Ihr könnt auch schon ab Mutterschutz wechseln, da ja die Höhe des MG aus dem drei Monaten zuvor errechnet wird.

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Der Wechsel der Steuerklasse ist schon ab Beginn des Mutterschutzes möglich ohne dass es sich negativ auswirkt. Wenn ihr nicht auf sofort monatlich mehr Geld angewiesen seid mach Steuerklasse 4/4 Sinn. Was viele nämlich unterschätzen ist, dass Elterngeld zwar steuerfrei ist, dafür aber unter Progressionsvorbehalt steht. Das bedeutet, dass das Elterngeld die Höhe des Steuersatzes beeinflusst. Wenn dein Mann während des Elterngeldbezugs in 5 und du in 3 gehen würdest müsstet ihr mit großer Wahrscheinlichkeit nachzahlen. Bei Steuerklasse 4/4 würdet ihr eher etwas zurückbekommen.

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Sorry, ich habe mich vertippt, ich meinte wenn dein Mann während des Elterngeldes in Steuerklasse 3 und du in 5 gehst müsstet ihr wahrscheinlich nachzahlen.