Zustellung Kündigung - was gilt?

Ich habe eine Frage, mein Mann (derzeit in EZ) hat letzten Monat (27.8.) seine Kündigung zu Ende September bzw Oktober weggeschickt, dass wir etwas flexibler bei der Jobsuche sind.
Er hat zwei Monate Kündigungsfrist, wir haben aber angefragt ob ein Monat auch möglich wäre.
Heute haben wir nun den Rückschein bekommen, dass die Sendung erst am 03.08. abgeholt wurde und somit ja zu spät.
Wir haben daraufhin bei der Post angerufen und die haben uns mitgeteilt, dass der Empfänger am 28.7. benachrichtigt wurde, aber der Brief erst am 03.08. abgeholt wurde.
Gilt es jetzt trotzdem als zugestellt oder haben wir Pech gehabt?

Wir wissen, dass seine EZ mit der Kündigung endet und er nicht mehr beitragsfrei Krankenversichert ist. Aber alles kein Problem, da er bei seinem Aushilfsjob auf Vollzeit gehen kann, wenn bis dahin sich nichts anderes ergeben hat.

Lieben Dank.

3

Ja, da habt ihr leider Pech. Einschreiben mit Rückschein gilt erst als zugestellt, wenn abgeholt wurde.

Deshalb immer die schlechteste Wahl. Nächstes Mal lieber Einwurf—Einschreiben.

4

Danke, für die Antwort. Das wollte ich hören bzw. nicht. 🙈

Jetzt mal eine ganz provokante Frage, sollte sich jetzt kurzfristig was zum 1.9. ergeben, könnte er dann trotzdem anfangen, der Vertrag ruht ja bzw was wären die Konsequenzen?
Aufhebungsvertrag wäre natürlich theoretisch eine Möglichkeit, aber ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich da nicht drauf einlassen, um ihn zu ärgern.

1

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, wo es um Fristen ging.
Mir wurde gesagt, dass man immer Einwurf - Einschreiben machen soll, denn dann gilt der Brief als zugestellt, sobald er eingeworfen wurde. Hier ist es auch egal, wann derjenige seinen Briefkasten leert.

Übergabe-Einschreiben gelten als dann zugestellt, wenn die Übergabe statt fand.

Dem Empfänger kann da auch kein Vorwurf gemacht werden, wann er benachrichtigt wurde, denn er könnte ja auch nicht zuhause gewesen sein...

Also zur fristgerechten Abgabe immer Einwurf - Einschreiben nehmen.

2

Dass das die bessere Variante ist, da geb ich dir unmissverständlich Recht. Leider hat sich mein Mann anders entschieden.
Es interessiert mich hier wirklich wie es rechtlich aussieht. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass die Hürde für einen AG höher als bei einem AN ist.
Da beide sich vor dem Beginn der EZ schon fast ausschließlich über einen Anwalt ausgetauscht haben, kann ja sein, dass er absichtlich den Brief erst nach Monatswechsel geholt hat.
Mein Mann wollte leider vermutlich deshalb die sicherste Variante wählen, was allerdings die schlechteste war.

5

Du hast doch die Antwort gehört, die leider nicht zu euren gunsten ausfällt. Das ist sehr ärgerlich, verständlich. Aber die Kommunikation auch vor der EZ ändert daran einfach nichts. Null. Zustellung ist bei Empfang erfolgt. Frist beginnt zu laufen. Da hätte er früher aktiv werden sollen.. es bleibt immer noch die Möglichkeit, Aufhebung. Da willigt eigentlich jeder Arbeitgeber ein. Spart Kündigung und Geld. Versucht es einfach.

Viel Erfolg!!

weiteren Kommentar laden
6

Da habt ihr leider etwas Pech gehabt, aber vielleicht kann man sich mit dem AG einigen bezüglich eines Aufhebungsvertrags.