Kinderzuschlag

Hallo liebe community

Ich habe folgende Fragen:

Bisher habe ich (alleinerziehend) für meinen Sohn Kinderzuschlag bekommen. Bisher lebten wir allein. Nun bin ich mit meinem Partner am 01.07.21 zusammen gezogen. Ich habe den KiZ ab 04-09 bewilligt bekommen.
Laut Merkblatt der Agentur für Arbeit bzgl des KiZ muss ich eine Veränderung von Einkommen oder Mietsituation bzw Miethöhe NICHT mitteilen.

Aufgrund der Änderung meiner Adresse, wollen Sie aber nun doch alles neu haben. Bez ich muss einen neuen Antrag stellen. Also eigentlich ein Widerspruch. Was mich nun aber eigentlich beschäftigt ist, dass sie (verständlicherweise) die Verdienstnachweise von meinem Partner (nicht der Vater) haben möchten um zu prüfen, ob noch ein Anspruch besteht.
ABER sie wollen die Nachweise von den letzten 6 Monaten haben. Aus welchem Grund? Wir leben ja erst seit dem 01.07. In einer (Bedarfs)Gemeinschaft. Also kann es passieren, dass die jetzt, wenn sie die Verdienstnachweise von meinem Partner von den letzten 6 Monaten haben, den mir bereits gezahlten KiZ der letzten 6 Monate zurückfordern? Ich hoffe da bin ich auf dem falschen Weg und die wollen das aus einem anderen Grund haben.

Und wie ist das nun mit dem bereits bewilligtem KiZ? Erst heißt es, dass eine Änderung vom Einkommen usw an der Bewilligung nichts ändert, sprich 04-09 ist bewilligt. Aber nun ändert sich ja das Einkommen und die Miete, zudem sind wir ja zusammen gezogen. Versagt der Anspruch nun?

Ich hoffe, meine Fragen sind nicht all zu kompliziert gestellt und ich bekomme eine vernünftige Aussage.
Telefonisch habe ich im übrigen schon versucht bei der zuständigen Behörde jemanden zu erreichen, leider bisher ohne Erfolg.

Ich danke schon mal für Antworten.

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es ändert sich nicht nur das, sonden auch deine Lohnsteuer; aus der 2 wird eine 1, du zahlst viel mehr Steuer

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Da ich mit meinem Partner zusammen lebe, versagt die Voraussetzung für Steuerklasse 2. Bleibt also bei den Steuern alles beim alten.

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Ich habe meine Steuerklasse nie geändert. Ich bin nach wie vor in Steuerklasse 1. Was aber ja auch keine Antwort auf meine Frage ist.... Aber danke für den Hinweis.

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Bei euch hat sich die BG Zusammensetzung geändert. Das muss man mitteilen. Ab dem 01.07. steht euch nun mehr Einkommen zur Verfügung und möglicherweise wird ab da auch der KiZ gestrichen.

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Hi,
Die letzten 6 Monate, weil ja geschaut werden muss wie das durchschnittliche Einkommen ist. Wegfallen kann der Zuschlag aber nicht vor dem 1.7., da wart ihr ja keine Bedarfsgemeinschaft