Unterhaltsvorschuss- JA fordert Erklärungen

Hey ihr Lieben,

Ich frage für eine Freundin (bzw eher eine Bekannte), da diese vor 4 Wochen ihr Kind bekommen hat und völlig überfordert ist, was Thema Unterhaltsvorschuss angeht.

Sie und der KV wohnen nicht zusammen, er kommt 2 mal die Woche für ein paar Stunden zu Besuch. Sie verstehen sich gut, sind irgendwie zusammen-nichtzusammen. Wirklich um das Kind kümmern tut er sich aktuell nicht und finanziell steuern kann er nichts dazu, da er eben selbst kaum was zur Verfügung hat.

Laut ihrer Recherche und Telefonat mit einer Beratungsstelle gilt sie als Alleinerziehend.

Nun ist er nicht fähig Unterhalt zu zahlen da er zu wenig verdient und ihr wurde definitiv unterhaltsvorschuss zustehen. Den Antrag hat sie gestellt allerdings hat sie nun von JA Erklärungen zugeschickt bekommen, die sie ausgefüllt zurückschicken soll. Dort stehen Fragen wie, ob man zusammen Mahlzeiten einnimmt, wie oft und lange der KV zu Besuch kommt etc.

Folgender vorgegebener Satz in der Erklärung verunsichert sie extrem:

"Es besteht zwischen mir und dem KV keine feste soziale Bindung. Mir ist bewusst, dass eine feste soziale Beziehung nicht voraussetzt, dass ich mit dem KV in einer gemeinsamen Wohnung lebe".

Sie hat nun Angst, dass sie Probleme bekommt, wegen dem Alleinerziehend Status, wenn sie angibt dass sie sich gut verstehen. Letzendlich kümmert er sich ja kaum, aber die beiden führen ja irgendwie eine Art soziale Bindung. Nun weiss sie nicht, ob sie diese Erklärung so abgeben soll oder nicht.

Ich kann ihr nicht wirklich einen Rat geben, da ich selbst sagen würde sie solle einfach anrufen und fragen, aber sie hat Angst, dass sie damit eher auf such aufmerksam macht.

Was würdet ihr sagen, was sie tun soll?

Der Vorschuss steht ihr ja zu, da er keinen Unterhalt zahlen kann. Aber dann wäre sie ja nicht alleinerziehend wenn sie angeben würde in einer sozialen Bindung mit ihm zu sein?

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Ich vermute mal ganz stark, dass mit 'fester sozialer Bindung' eine Partnerschaft gemeint ist. Zumindest wird dieser Begriff zumeist in diesem Kontext verwendet.

Da Deine Freundin mit dem KV keine Partnerschaft hat, hat sie zu ihm nur eine soziale Bindung und nach der ist ja nicht gefragt. Es wäre ziemlich schrecklich, wenn eine Voraussetzung für den Unterhaltsvorschuss das Fehlen jeglicher sozialer Beziehung zwischen den Elternteilen wäre, sie also überhaupt nicht mehr miteinander interagieren würden.

Grüsse
BiDi

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Das Jugendamt möchte wissen ob die beiden eine Partnerschaft haben. Du schreibst selbst, sie sind zusammen - nicht zusammen.
Sie sollten sich mal einig werden.

Wenn sie nicht zusammen sind, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dann muss er alles offen legen was er an Einkünften hat. Danach wird dann berechnet, was er an Unterhalt zahlen kann.

Ich musste nicht so was ausfüllen. Aber wir waren ja auch eindeutig nicht zusammen.

Da wird schon genau drauf geschaut und ein Betrugsversuch (zusammen-nicht zusammen) kommt sehr schlecht...

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Sie soll auf jeden Fall ehrlich sein.

Kann der Kindsvater denn nicht noch einen Nebenjob annehmen? Das wird wahrscheinlich das Jugendamt eh von ihm fordern. Außerdem muss er den Unterhaltsvorschuss früher oder später zurückzahlen.