Urlaubsabgeltung

Ihr Lieben,

ich habe die Arbeit gekündigt bzw. wechsle den Arbeitgeber. Nun zahlt mir der bisherige Arbeitgeber den Resturlaub aus.

Ich habe während der Elternzeit unseres ersten Sohnes 20 Stunden gearbeitet. Diese Elternzeit wurde mit Beginn des Mutterschutzes unseres zweiten Sohnes gekündigt, um dann wieder mit 39h berücksichtigt zu werden beim Mutterschaftsgeld. Dies geschah auch so.
Somit bin ich mit 39 Stunden „beschäftigt“.

Nun wäre ich nach der Elternzeit unseres jetzigen Sohnes mit 30 Stunden wieder gekommen, zukünftig aber nicht gegenwärtig.

Nun will mein Arbeitgeber den Urlaub mit 20h berücksichtigt auszahlen. Dies ist meines Erachtens nach aber nicht richtig.

Kann mir jemand helfen?
Meiner Meinung nach sind 39 Stunden richtig, oder aber auch 30 Stunden könnte ich nachvollziehen, aber keine 20 Stunden.

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Wenn ich das richtig verstehe, wurde ein Teil des Resturlaubs während der Teilzeiträtigkeit erworben und ein Teil im Mutterschutz. Für die Tage, die im Mutterschutz erworben sind würde ich die 7,49 Std ansetzen, für den Rest tatsächlich nur 4 Std.

Grüsse
BiDi

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Sehe ich auch so.
@ TE: die Frage ist ja in welchem Zeitraum was an Urlaubsanspruch erworben wurde, ab wann die Mutterschutzfrist begann, zu wann gekündigt wurde etc. Ohne diese Angaben kann man doch gar keine Aussage treffen.
Aber grds gilt: deswegen ist es für den AG immer Mehrarbeit, wenn sowas berechnet werden muss. Also wenn jemand TZ in EZ gearbeitet hat und den dort erworbenen Urlaubsanspruch noch nicht voll genommen hat, dann aber die Tage erhöht / die Stunden erhöht und dann eben kündigt.

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Also wären die Urlaubstage weniger Wert, wenn ich wieder zurück gegangen wäre und den Urlaub nehmen würde?
Sprich müsste ich dann zwei Urlaubstage aus der Elternzeit nehmen um einen Tag Urlaub zu nehmen bei Vollzeit?
Ich hoffe die Frage ist so richtig gestellt.

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wieso wurde gekündigt? im Normalfall wird ein ànderungsvertrag gemacht!
deine Betriebsangehörigkeit läuft jedes mal ab neuem Vertrag

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Ich habe gekündigt , weil ich einen neuen Job antreten werde.

Ansonsten sind keine Änderungsverträge etc. unterzeichnet worden.

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😂

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Um wieviel TAGE geht es denn? Urlaubsanspruch gibt's nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und nicht nach Wochenstunden.

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13 Tage.
Es werden mir 13 Arbeitstage à 4 Stunden berechnet. Sprich ein Arbeitstag mit 4 Stunden.
Und nicht 13 Arbeitstage à 7:48 Stunden.
Was ja einiges ausmacht dann…

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Habt ihr einen Betriebsrat? An den wenden, an die Gewerkschaft oder notfalls einen Anwalt. Da wird dir dann am besten geholfen.

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Urlaub wird so abgegolten, wie er erworben wurde.

Es spielt keine Rolle wie du jetzt angestellt bist, wenn der Urlaub in Teilzeit erworben wurde.