Finanzielle Unterstützung nach Elterngeld

Hallo zusammen,

ich hatte bis letztes Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag, also ich bin quasi seit Januar "arbeitslos".

Ich bekomme das Elterngeld nur noch bis Ende des Jahres und frage mich, von wem ich dann finanzielle Unterstützung erhalte?

Bei der Arbeitsagentur hatte ich schon nachgefragt und mir wurde dort gesagt, daß ich erst ALG 1 beantragen kann, wenn ich wieder arbeiten gehen will.

Da ich aber noch mindestens bis Ende nächsten Jahres bei meinem Kleinen bleiben möchte, kommt dies ja für mich erstmal nicht in Frage.

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Zu Hause muss man sich auch leisten können.
Wenn das nicht geht,muss man eher arbeiten.
Achte auf deinen Krankenversicherungsschutz. Ohne EG bist du nicht mehr kostenlos krankenversichert und musst diese selber zahlen, wenn du nicht in die Familienversicherung kannst.

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Danke für die Antwort. Nicht jeder, der nach einem Jahr wieder arbeitet tut dies wirklich freiwillig. Sondern weil es nicht anders geht.

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Klar, aber man kann auch nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft das einem finanziert p

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Der Vater des Kindes ist dem Kind und auch dir gegenüber unterhaltspflichtig. Je nachdem, wie viel er verdient, kann es sein, dass ihr auch noch Anspruch auf Hartz-IV habt.

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Also ich könnte Hartz 4 beantragen, obwohl ich erstmal keine neue Arbeitsstelle suche?

Die verlangen das doch bestimmt auch.

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Kommt auf den Unterhalt für dich und das Kind an, das hat Vorrang vor Sozialleistungen!

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Ja, Unterhalt vom Kv steht dir zu.

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Ich bin ja nicht alleinerziehend, mein Partner ist ja da.
Aber das Geld reicht ja leider nicht für uns alle und all die Ausgaben die man hat

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Das entscheidet dann das Amt. Es werden ja nicht alle Ausgaben berücksichtigt!
Angemessene Miete und Nk( ohne Strom) fällt darunter.
Ansonsten ist euer Bedarf 2*401 plus 283Euro plus angemessene Miete und Nk( ohne Strom)
Darauf werden alle Einnahmen angerechnet, Kindergeld voll, Einkommen bis auf einen Freibetrag.

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Du hast einen Partner und ihr müsst halt als Familie gemeinsam wirtschaften.

Falls du ALG II beantragst, dann beantragst du das auch nicht für dich, sondern für euch zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Ob und wie viel ihr da bekommt hängt von dem Einkommen ab, dass ihr zusammen habt!

Da plant man ja vorher. Notfalls musst du eben arbeiten gehen.

Zudem bist nach dem Elterngeld nicht mehr beitragsfrei krankenversichert, musst diese also selber bezahlen, sofern ihr keine Unterstützung vom Staat bekommt!

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Du kannst abends und am Wochenende arbeiten!

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Du kannst ALG2 beim jobcenter beantragen auch wenn du in Elternzeit bist. Ich bin auch bis nächstes Jahr in Elternzeit ohne Elterngeld und mein Mann verdient nicht genug. Ich habe es beantragt und wir bekommen Aufstockung von Jobcenter bis ich wieder arbeiten gehe oder mein Mann mehr verdient. Ich kann sogar mein Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und weiterhin Aufstockung von Jobcenter erhalten, wenn ich bis nächstes Jahr keine Betreuung für mein Kind finde.

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Die TE ist aber nicht in Elternzeit.

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Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr.

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Dann bekommst du nichts. Nicht-Arbeiten gehen wollen muss man sich halt leisten können.

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Du würdest von uns, die arbeiten, die vielleicht auch gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen würden aber sich dazu entschieden haben, für ihre Finanzen selber aufzukommen, Unterstützung erhalten.

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Jeder hat das Recht, Zuhause zu bleiben,bis das jüngste Kind 3 ist. Wenn du unbedingt vorher arbeiten willst,finanzierst du das soziale System mit.

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Ich fühle mich moralisch dazu verpflichtet, für meinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen und das sollte auch normal sein. Solange keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen, ist es jedem zuzumuten, arbeiten zu gehen.

Aber nicht nur die TE scheint keine Lust zu haben dem nachzukommen, sondern du scheinst genauso zu ticken. Ja, ist euer Recht das Sozialsystem auszunutzen. Aber trotzdem finanziert die arbeitende Gesellschaft euer Nichtstun. Ich hatte nur die Frage der TE beantwortet, von wem sie finanzielle Unterstützung erhält.

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Viele Mütter bzw Väter würden gerne länger komplett Zuhause bleiben.

Könnt ihr euch das nicht leisten, seid ihr dafür zuständig euren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen! Nicht die Allgemeinheit.

Du hast einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, den kannst du einfordern und während dieser Zeit arbeiten gehen.
Funktioniert dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder rechnet sich finanziell nicht, (Kinderbetreuung kann sehr teuer sein! Ich habe mich darüber vor der Schwangerschaft informiert) können du und/oder dein Partner zusätzlich einen Minijob aufnehmen und so jeweils bis zu 450 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Die Arbeitszeiten solltet ihr beide mit gegenseitiger Betreuung abgedeckt bekommen.