Frage an die MFA´s und ZFA´s

Guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage an Euch, wie das in Euerer Ausbildung war. Unsere Tochter macht zur Zeit eine Ausbildung zur ZMA und sie hat Probleme wegen Urlaub.

Ihr Chef (kinderlos) macht über das Jahr verteilt immer mal wieder Urlaub außerhalb der Schulferien. Was ja erstmal verständlich ist, ohne Kinder. Allerdings ist dann ja logischerweise auch die Praxis geschlossen. D.h. die Angestellten müssen in dieser Zeit Urlaub nehmen. Es gibt wohl Ausnahmen, dass ein oder zwei Personen mal verteilt arbeiten kommen um liegengebliebenen Papierkram zu erledigen aber in der Regel haben dann alle Urlaub.

Somit ist der Jahresurlaub zu 99% aufgebraucht. Das bedeutet aber, dass meine Tochter in den Arbeits-Urlaubs-Wochen ja trotzdem zur Schule muss. D.h. sie hat nie am Stück frei um z.B. auch mal wegfahren zu können. Ist das so rechtens?

Gibts da irgendwo eine gesetzliche Grundlage, dass man Azubi´s X% der Urlaubstage in den Ferien gewähren muss?

Oder sollen wir das ganze unter "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" verbuchen und gut sein lassen?

LG
Tiffy

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Immer wieder stehen Arbeitnehmer vor der Frage: “Wie viel Betriebsurlaub ist eigentlich erlaubt?” Schließlich werden für den Betriebsurlaub die eignen Urlaubstage verwendet. Eine pauschale, eindeutige Antwort gibt es dabei nicht. Dennoch ist gemäß Arbeitsrecht bei den Betriebsferien zu beachten, dass die Arbeitnehmer dennoch genügend Urlaubstage zur freien Verfügung haben. Als Faustregel kann dabei von etwa zwei Wochen Betriebsurlaub ausgegangen werden. Auf gar keinen Fall darf aber der gesamte dem Mitarbeiter zur Verfügung stehende Urlaub durch den Betriebsurlaub blockiert werden.

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Es gibt kein Gesetzt. Andere Websites sagen bis zu 60%. Aber den kompletten Urlaub darf er nicht vorschreiben. Gibt es ggf. die Möglichkeit Überstunden anzusammeln und die für den Betriebsurlaub zu verwenden?
Auch sind Ausbilder dazu angehalten, ihren Auszubildenen in den Schulferien Urlaub zu gewähren. Sollte also der Fall sein, dass ein Azubi ständig Urlaub außerhalb der Ferien wollen würde, aber in den Ferien Betriebsurlaub ist, würde man nicht damit durch kommen, denke ich.
Hat sie sich denn vielleicht in der Schule mit einer Lehrkraft darüber unterhalten, wie sie sich verhalten soll? Wir (MFA) haben solche Sachen auch in der Ausbildung besprochen.

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Ja natürlich ist das geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Ein Teil des Urlaubs kann per Betriebsurlaub geregelt werden, aber nicht komplett.

Zusätzlich ist zu beachten:

"(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."

Ihr muss bei einer 5/6-Tage-Woche dann mindestens einmal ein zusammenhängender Urlaub von 10/12 Werktagen möglich sein. Das geht je nach Berufschulmodell (Blockunterricht oder wöchentlicher Teilunterricht) dann auch nur in den Schulferien.

Hier kann sie nach einem Gespräch mit ihrem AG eventuell nochmal mit Ansprechpartnern in der Schule sprechen oder sich an die Ärztekammer wenden.