Testament/Versicherung, falls bei Geburt was passiert

Ihr Lieben, die Geburt unseres zweiten Kindes steht bevor - die Gedanken kreisen unter anderem um die Frage, was ist, wenn mir dabei etwas passiert. (Ich habe nicht grundsätzlich Angst davor, gehe schon vom besten Fall aus, aber ich bin gern vorbereitet).

Zur Situation:

Wir sind verheiratet, haben eine Tochter und erwarten nun noch ein Geschwisterchen. Wir haben gerade gebaut und dafür gemeinsame Schulden gemacht.

Nun zur Frage: neben Lösungen wie einer Risikolebensversicherung über wahlweise Festbeträge oder zur Kreditabsicherung - hat jemand Erfahrung damit, was am besten in einem Testament stehen sollte, damit mein Mann mit den Kindern sich zumindest um Erbmist keine Sorgen machen müsste?
(Stichworte bei mir sind so Sachen wie Pflichtteile bei minderjährigen Kindern etc. - das Haus bräuchten die 3 im Worst Case ja zum Wohnen, auch, wenn es noch der Bank gehört - kann mein Mann Alleinerbe sein, oder müssen meine Kinder dann mit 0 und 2 Jahren meine Schulden übernehmen, gibts noch Alternativen zu sowas, doch lieber ne Versicherung?)

Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat das Thema schon abgearbeitet und hat Tipps für mich.

Vielen Dank & ganz liebe Grüße
Anaie

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wir haben ein Berliner Testament, das bedeutet wir beerbe uns zuerst gegenseitig, es bekommt kein Kind etwas,e rst wenn der 2. stirbt sind sie erbberechtigt

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Ein Anrecht auf den Pflichtteil haben die Kinder schon nach dem Tod des Erstverstorbenen, das wird vom Berliner Testament nicht ausgehebelt.

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Unser Kredit ist so gesichert, dass wenn mein mann oder ich versterben der Kredit abbezahlt.

Allgemein erbt bei uns alles der Partner. Die Kinder erst,wenn beide Elternteile verstorben sind

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Wir haben drei Lebensversicherungen für den Todesfall. Jeder eine eigene in Höhe des Kreditbetrages damit das Haus im Fall der Fälle bezahlt ist. Dann haben wir aber überlegt, dass das ja gut ist, aber falls es tatsächlich dazu kommt, wäre es ziemlich stressig mit zwei Kindern noch Vollzeit zu arbeiten um den Lebensunterhalt zu verdienen. Gerade für Kinder in so einer Situation ist es ja umso wichtiger, dass dann noch ein Elternteil Zeit für sie hat und nicht den ganzen Tag arbeitet. Also haben wir eine dritte Lebensversicherung als verbundene Leben abgeschlossen, da sind wir beide abgesichert. Wir haben uns überlegt, wie viel Geld Mal neben einer Teilzeitstelle für welchen Zeitraum bräuchte und haben dann die entsprechende Summe versichert. Im Endeffekt zahlen wir für alle drei Versicherungen für uns beide um die 700€ im Jahre. Dafür wissen wir aber, dass man im Todesfall zumindest keine finanziellen Sorgen hat und Zeit für die Kinder bleibt.
Wir haben auch bewusst beide gleich abgesichert, oft wird ja nur der Mann als Hauptverdiener ausreichend versichert. Ich denk dann immer, der Mann kann ja nur so viel arbeiten weil die Frau es nicht tut. Wenn die Frau aber nicht mehr da ist, wie will der Mann dann weiter genau so viele Stunden arbeiten und sich um die Kinder kümmern... Meiner Meinung nach Bedenken das die wenigsten und erkennen den Beitrag der "nicht arbeitenden" Frau im Gesamtkonzept Familie nicht an.

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Zum Erbe und der finanziellen Absicherung hast du ja schon Antworten bekommen. Falls bei der Geburt etwas passiert solltest du aber vor allem eine Patientenverfügung eins eine Vorsorgevollmacht haben.
Und falls mal - unabhängig von deinem Kind - deinem Mann und dir gleichzeitig etwas passiert solltet ihr eine Sorgerechtsverfügung für die Kinder haben und natürlich vorher mit den Menschen, die ihr da eintragen würdet das Gespräch suchen.

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Wir haben ein Berliner Testament, in dem wir uns gegenseitig begünstigt haben. Kinder erben erst, wenn beide tot sind.

Ansonsten Risikolebensversicherungen in ungefährer Höhe der Darlehenssumme fürs Haus. Wir verdienen beide ähnlich gut, ohne Hausraten kämen wir auch gut allein klar finanziell. Daher reicht das bei uns aus.

Wir haben auch aufgeschrieben, was mit den Kindern passieren soll, wenn wir sterben, oder für den Fall, dass wir mal zeitweise nicht in der Lage sind, uns zu kümmern. Meine Schwester soll die Kinder dann bekommen, habe ich mit ihr so abgesprochen. Umgekehrt würde ich auch ohne nachzudenken meinen Neffen bei uns aufnehmen in der Familie.

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Die Kinder können ihren Pflichtteil auch vorher schon einfordern, also wenn erst einer verstorben ist. Das Berliner Testament verhindert das nicht zwangsläufig.

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Ich finde das Berliner Modell auch nur oberflächlich betrachtet sinnvoll. Stirbt z.b. ein Ehepartner früh und heiratet dann nochmal, dann kann das auch nachteilig für das Kind werden und zu Ärger führen.

Mein Mann und ich sind uns (heute) einig, dass unsere Eigentumswohnung in erster Linie uns dienen soll aber auch irgendwann unserer Tochter zu Gute kommen soll. Vererben würden wir sie aber trotzdem bereits nach gesetzlicher Erbfolge. Ggf. müssen wir dann mal ein Testament machen indem ein Lebenslanges Wohnrecht für den verbleibenden Ehepartner hervor geht und dass das Kind zu Lebzeiten des anderen Elternteils auch keinen Anspruch auf Mieteinnahmen o.ä. hat. Aber zumindest kann mein Mann dann nicht das Erbe meiner Tochter verjubeln in seiner 3. Midlife-Crisis.

Aber ja, sowas muss man dann beim Notar detailliert regeln lassen, das kann man nicht mehr selbst aufsetzen.

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Eigentlich haben wir das beim Hausbau geregelt mit einer entsprechenden Risikoleben. Kein Kind oder Witwe(r) erbt hier ein verschuldetes Haus.

Wie du nun dein Testament gestalten willst, ist deine Sache.

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Ach so… Der größte Teil in unserem Testament ist der Teil, wo es um die Kinder geht. Also was passiert, wenn beide Sorgeberechtigte tot sind, was ist wenn nur einer stirbt…