Urlaubsanspruch vor Mutterschutz mit anschließender Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich bin aktuell schwanger mit unserem 2. Kind. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.3.22, Beginn Mutterschutz ist der 28.1.22. Direkt ab der Geburt nehme ich 1 Jahr Elternzeit, ohne Teilzeit.

Ich möchte natürlich gerne meinen für 2022 mir noch zustehenden Urlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes, also im Januar nehmen. Da ja aber der Urlaubsanspruch nur für volle Elternzeitmonate um 1/12 gekürzt werden darf, nehme ich für meine Berechnung erstmal den voraussichtlichen Entbindungstermin. Das heißt, ich habe noch Urlaubsanspruch für Januar, Februar und März, also 7,5 Tage von 30 Tagen.

Ich habe nun folgende Frage: Was ist, wenn unser Sohn nun z.B. doch schon im Februar geboren wird? Dann würde sich der tatsächliche Beginn der Elternzeit ja verschieben und somit hätte ich rückwirkend nur noch Urlaubsanspruch für Januar und Februar, also nur 5 Tage. Würde mir dann quasi rückwirkend der Urlaub gekürzt werden?

Vielleicht kennt sich ja damit jemand aus und kann mir helfen. :-)

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Moin,
du hast einen Denkfehler: auch wenn dein Kind im Februar kommt geht dein Mutterschutz bis zum 11.03. und dann + 8 Wochen, also bis zum 06.05.. Du hast also Urlaub für die Monate Januar - Mai, egal wann dein Kind kommt (andere Regelungen gibt es bei Frühchen, aber von sowas will man ja nicht ausgehen!) LG

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Hi,

stimmt, du hast Recht, habe ich völlig vergessen, dass ich nach der Geburt ja auch noch Mutterschutz habe. #klatsch

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Ein kleiner Hinweis noch, dein Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen, da du den Urlaubsanspruch noch nicht erworben hast.

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Wie meinst du das? Der Urlaubsanspruch ist doch gesetzlich geregelt. Also wenn ich den Urlaub vor dem Mutterschutz nicht nehme, dann müsste ich ihn nach der Elternzeit noch kriegen.
Hab auch mittlerweile die Antwort unserer Personalerin bekommen. Ich kriege 13 Tage Urlaub, da mein Mutterschutz von 28.1. bis 6.5. geht.

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Natürlich ist der Urlaubsanspruch gesetzlich geregelt, ein AG muss aber keinen Urlaub gewähren, der noch nicht erworben ist und faktisch hat du den kompletten Anspruch ja erst nach dem Mutterschutz erworben.
Ist doch aber super, dass dein AG kein Problem damit hat.