Elterngeld/Mutterschaftsleistungen

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Wir versuchen seit Tagen auf der Seite vom Familienministerium Elterngeld zu berechnen. Bei uns will mein Mann Elternzeit nehmen und zwar gleich ab der Geburt. Ich garnicht. Deshalb gibt es bei uns also nur „Elternteil 1“. Aber immer wenn wir da versuchen meinen Mann einzugeben, spuckt der Rechner aus, dass „Zeiten von Mutterschaftsleistungen automatisch Basiselterngeldmonate sind“. Und das Elterngeld für die ersten beiden Monate wird auf 0€ gesetzt. Aber was hat denn mein Mutterschutz mit dem Elterngeld von meinem Mann zu tun? Ich bin doch als Mutter nicht verpflichtet Elterngeld in Anspruch zu nehmen, oder? Zumal es ja eh 0€ wären. Machen wir was falsch?

LG

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Rufe am besten mal direkt bei der Elterngeldsgelle an. Ich hatte da auch mit der Berechnung ein Problem und mir konnte sofort weiter geholfen werden.

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Da häng ich mich auch noch mal dran. War aber die letzten Tage nicht möglich durch zu kommen.

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die Seite trägt automatisch die 8 Wochen ein, die du im Mutterschutz bist.
Mutterschutz ist unabhängig vom Elterngeld und wird anders vergütet - deswegen null. Die zwei Monate nach der Geburt KANNST du nicht arbeiten - weil es eben Mutterschutz ist.
Elterngeld beginnt dann erst nach den 2 Monaten Mutterschutz.

"Die Mutterschutzfrist ist ein Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum dürfen Sie nicht arbeiten. Die Mutterschutzfrist

beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und
endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt." (https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz).

Also beantragt dein Mann erst ab Monat 3 Elterngeld.

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Huhu, das trifft zu wenn nur die Mutter beabsichtigt Elterngeld zu beziehen (da Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist und die Mutter von ihrem AG den Zuschuss bekommt und Rest von der KK), aber die 8 Wochen Mutterschutzzeit darf der Mann die 2 Monate Elterngeld (da geht nur Basiselterngeld) beziehen.

LG

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Elternteil 1 ist in der Rechnung aber immer die Mutter :) so ist es vermutlich verständlicher. Wenn man angibt das Elternteil 2 Monat 1 und 2 da ist, rechnet der Rechner ist aus...

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Mhm, also wir haben am Wochenende auch rumgerechnet mit mir 12 Monate Elternzeit und mein Mann den ersten Monat und dann noch einen Monat im Sommer.
Wir haben den sehr ausführlichen Rechner genommen, es gibt da auch eine Schnellvariante. Da musste man für Mann und Frau jeden Monat einzeln eintragen wie er genutzt wird.
Für den 1. Monat kamen wir da auf 1800 Elterngeld, 2. Monat nichts weil ich Mutterschaftsgeld bekomme und er arbeitet. Müsste also auch in deinem Fall funktionieren. Aber im Zweifelsfall einfach anrufen.

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Achso, als Ergänzung: du musst auch bei dir die ersten 2 Monate anklicken, da du ja trotzdem zu Hause bist. Da bekommst du zwar kein Elterngeld, aber Mutterschaftsgeld.

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Ah ok. Das is aber ziemlich verwirrend. Also MUSS ich quasi als Mutter Elterngeld beantragen, obwohl ich garkein Elterngeld haben will und das wird dann auf 0 runtergerechnet…? Da war ja ein Profi am Werk 😂

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Habt ihr vielleicht einen christlichen Träger wie die Diakonie bei euch in der Nähe? Ich hab dies dort mit der Dame ausgefüllt weil ich mich nicht reinfand....War alles kostenlos...

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Unser Krankenhaus bietet so Infoabende zum Kindergeld an. Vielleicht frag ich da mal. Dank dir!

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du bist zu hause und hast somit Ansprcuh auf 300€ Elterngeld

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Nein ich hab Anspruch auf Mutterschaftslohn. Und das ist mein volles Gehalt. Wenn ich Elterngeld für die ersten 2 Monate beantrage, wird das mit dem Mutterschaftslohn verrechnet und unterm Strich bleibt einfach der Mutterschaftslohn, ergo mein normales Gehalt.

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Genau so ist es, bei uns bekommt auch nur mein Mann Elterngeld, auf dem Papier habe ich aber auch Elterngeld beantragt für die ersten zwei Monate.. war halt irgendwie bescheuert die ganzen Sachen von mir zusammenzusuchen wenn ich eh kein Geld haben möchte, aber so hat es zumindest funktioniert.

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Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet und man muss währenddessen Basiselterngeld beantragen. Wenn das Kind früher kommt, wird die fehlende Mutterschutzfrist hinten angehängt und das Basiselterngeld verlängert sich sogar noch.

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Hab ich inzwischen auch mitbekommen. Was für ein Quatsch eigentlich. Wenn die Kleine früher kommt und sich mein Mutterschutz auf 12 Wochen verlängert, bedeutet das nämlich dass meinem Mann von seinen 12 Monaten Elterngeld nochmal 1 Monat abgezogen wird quasi. Ich war bis jetzt immer der Meinung es können beide Elterngeld in Anspruch nehmen wenn sie wollen. Auch der Mann. Auch alleine. Aber die Mutter MUSS wohl immer Elterngeld beantragen. Auch wenn ich hinterher an echtem Elterngeld keinen Cent ausbezahlt bekomme. Das verstehe wer will.