Fristlose kündigung aus wichtigem Grund Probezeit-Hilfe!!!

Hallo,

meinen Mann erreichte gestern von seinen Chef einen "fristlose kündigung aus wichtigem Grund, in der probezeit"
Mein Mann war seit 02.08.21 da beschäftigt als LKW-Fahrer.
Der Chef war immer zufrieden mit seiner Leistung und meinen Mann hat die Arbeit auch viel Spaß bereitet.
Nun war ich wegen Komplikationen während der Schwangerschaft 2 Wochen im Krankenhaus und mein Mann musste wegen unserer großen Tochter sich kindkrank nehmen, da es ihr nicht gut ging und sie nicht die Kita besuchen konnte.
Nun ist er selbst erkrankt seit Montag dieser Woche und gestern kam die Kündigung 😫😣
Nun sollen wir laut unserer Rechtschutz Klage erheben wegen dieser fristlosen Kündigung, da mein Mann sobald er gesund geschrieben ist und Alg1 beantragen müsste, Probleme bekommt mit den Arbeitsamt. Leider deckt unsere rechtschutz kein Arbeitsrecht mit ab.
Was würdet ihr tun? Auch Klage erheben? Oder nochmals mit den Chef sprechen und versuchen das er eine ordentliche Kündigung aushändigt mit 14 Tage Kündigungsfrist? Wer übernimmt die Kosten bei der Klage? Muss mein Mann da Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn ja, muss man diese irgendwann zurück zahlen? Sry für die vielen Fragen... Vielleicht und hoffentlich kann mir jemand helfen!!!

Ich danke euch schonmal, LG Jennifer

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Also auch bei der fristlosen Kündigung in der Probezeit gilt grundsätzlich, dass zunächst eine Abmahnung erfolgen muss. Dies kann jedoch aus gewissen Gründen entbehrlich sein. So, wie du das hier allerdings schilderst, sehe ich keinen Grund für die Entbehrlichkeit.
Außerdem würde mich interessieren, weshalb eine fristlose Kündigung erfolgte, warum kann das Weiterführen des Arbeitsverhältnisses nicht fortgeführt werden? Dein Mann hat ein Recht darauf, dass ihm der Grund/ die Gründe schriftlich mitgeteilt werden. Daher sollte er sich mit dem AG mal in Verbindung setzen und darauf bestehen über die Gründe in Kenntnis gesetzt zu werden.
Er sollte auf jedem Fall mit dem AG sprechen.
Eine mögliche Folge könnte nämlich eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld ergehen, wenn er ein vertragswidriges Verhalten begangen hat.

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Ihr könnt versuchen mit dem Chef zu sprechen. Funktioniert das nicht, ist Prozesskostenhilfe eine Möglichkeit, wenn ihr dazu berechtigt seid.
Ja, müsst ihr zurückzahlen. Beim Arbeitsgericht zahlt man jede Partei ihre Kosten selbst.

Dritte Möglichkeit, Arbeitsgerichte haben keinen Anwaltszwang. Ihr könnt die Klage auch selbst einreichen. Dazu aufschreiben was passiert ist, Unterlagen (Kindkrankschein, Kündigung, Arbeitsvertrag, deine Liegebescheinigung vom KH) einreichen. Alles in doppelter Ausführung.
Achtung: natürlich nur begrenzt empfehlenswert.

Bei Gewerkschaftsmitgliedschaft diese ansprechen.


Und für die Zukunft: Versicherungsschutz anpassen!

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Ist er Gewerkschaftsmitglied? Die helfen auch gut.

Ansonsten eine Erstberatung beim Fachanwalt selber bezahlen. Vorab schildern um was es geht und nach den Kosten fragen.

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dein Mann war in der Probezeit, eine Kündigung ist also möglich. Für fristlos muss etwas vorgefallen sein, der Chef deines Mannes war wohl doch nicht so zufrieden, sonst hätte es wohl eine Abmahnung gegeben.
Für eine KLege gege die Kündighung braucht ihr keinen Anwalt, dein Mann geht aufs Arbeitsgericht und erhabt dort gegen die Kündigung Rechtsvorschlag, das macht der Rechtspfleger gratis und schreibt auch so , wie es sich gehört. Der Chef wird abe

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Hallo, finde es nicht in Ordnung das du dir eine Meinung bildest über die Arbeit meines Mannes. 🤔
Liegt klar auf der Hand das den Chef hier die Krankenscheine stören und er zudem noch um die 14 Tage Kündigungsfrist drumherum kommen möchte.
Er hat noch nicht mal diesen wichtigen Grund benannt in der Kündigung. Und wenn mein Mann sich einer Schuld bewusst wäre, würde er ja nicht vors Arbeitsgericht gehen wollen oder?

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Der Chef muss keinen Grund angeben!
Er muss sich nur an die Kündigungsfrist halten, mehr nicht.

Was wollt ihr mit einer Klage erreichen?

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Innerhalb der Probezeit muss der AG gar keinen Grund wegen einer Kündigung angeben.

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Auch nicht wenn es eine fristlose Kündigung ist?

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Innerhalb der Probezeit nicht.

Hat dein Mann überhaupt Anspruch auf Alg I?

Also hat er lange genug gearbeitet?

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Stand denn ein Grund da? Dieser wichtige Grund muss vom AG nämlich nämlich nachgewiesen werden, sollte es zur Kündigungsschutzklage kommen.

Spontan fällt mir als Grund nur die Nichtvorlage der AUB bzw. Kindkrank-Schein ein. Hat er alles an den AG geschickt?

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Erst einmal:

In einer fristlosen Kündigung muss zwingend immer ein Grund angegeben werden.

Und: dein Mann sollte sofort zum Arbeitsgericht und Klage einreichen!

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Nun ja. Dann kann der AG es noch in eine ordentliche Kündigung umwandeln und dann muss kein Grund drinstehen.

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Genau!

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Was ist denn der genaue Wortlaut?

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Was steht denn in seinem Arbeitsvertrag über die Kündigungsfristen in der Probezeit? In meinem Vertrag steht z.B. dass in der Probezeit die Kündigungsfrist 1 Tag ist.
Abmahnung muss man schon gar nicht in der Probezeit aussprechen. In der fristlosen Kündigung muss kein Grund angegeben werden gem. BGB. Auf verlangen kann dein Mann eine unverzügliche Begründung verlangen.