Krankentagegeldversicherung in der Schwangerschaft

Hallo. Wie ist es wenn ich in der Dchwangerschaft aufgrund von Beschwerden kein BV bekomme aber länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin ?nach der 6 Woche bekomme ich nur noch 70% meines Gehaltes über die KK.
1. Wenn ich eine Versicherung abschließen die das abfängt, greift diese auch während der Schwangerschaft? Oder zählt das dann als Ausnahme und die Versicherung muss nicht bezahlen? Bist du eine Versicherung sinnvoll und was kostet das etwa?
2. Wäre das auch sinnvoll in Hinsicht der Berechnung des Elterngeldes so etwas abzuschließen, da sonst ja nur die 70% zum Elterngeld zählen? Oder zählt eine Krankschreibung während der Schwangerschaft nicht als Elterngeldberechnung?

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Schwangerschaftsbedingtes Krankengeld kannst du ausklammern lassen. Zählt also nicht fürs Elterngeld.

Was genau so eine Versicherung abdeckt, kannst du am besten bei dem Versicherungsunternehmen erfragen. Wüsste aber nicht, warum das ausgeschlossen sein sollte.

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Ich kenne es nur so, dass die Versicherungen erstmal längere Wartezeiten haben. In den Zeitraum dürftest du schon nicht schwanger werden und dann kenne ich welche mit Ausschluss Schwangerschaft. Also wenn du AU bist, darf es nicht ursächlich zur Schwangerschaft sein, dann bekommst nämlich auch kein Geld