Elternzeit und kurze Geburtenfolge???

Hallo,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Das erste Kind kam auf die Welt und sie hat dann drei Jahre für das Kind Elternzeit beantragt. Während dieser Elternzeit wurde sie dann nochmal schwanger und nun ist die Frage, wie das mit der Elternzeit für das zweite Kind ist?

Pro Kind 3 Jahre (hatte da mal was von Regelung bei kurzer Geburtenfolge gelesen?)

Oder nur bis zur Vollendung des 3ten Lebensjahres des zweiten Kindes?

Stehen da echt auf dem Schlauch... hoffe ihr versteht überhaupt was ich meine? #kratz

Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus!

Veve

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sie kann in elternzeit gehen, bis das jüngste kind 3 ist.

sie kann auch schon früher arbeiten gehen und ein jahr elternzeit dann bis zum 8. geburtstag nehmen (ZB bei einschulung)

LG

Luise

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Hallo veve,

die Elternzeit fängt bei jeden Kind neu an.
Die "alte" verfällt:
AUßER der Arbeitsgeber ist damit einverstanden, die restliche Elternzeit für das große Kind mit zu übernehmen.
Hängt aber vom Arbeitsgeber ab. Da kann man als Arbeitsnehmer leider keinen Einfluß darauf nehmen.
Deine Freundin soll mal den AG fragen.

Hella

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Hallo Veve #blume

die EZ endet normalerweise mit dem 3. Geburtstag des Kindes.

IdR beginnt die EZ des 2. Kindes mit der Geburt des 2. Kindes und die EZ des 1. Kindes ist damit automatisch beendet.

Bei kurzer Geburtenfolge (das ist dann, wenn das zweite Kind vor Ablauf der 3 Jahre EZ zur Welt kommt) kann max. ein Jahr bis zum 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden, wenn es nicht vorher schon benutzt wurde. Das geht aber nur mit Zustimmung des AG.

Heißt auf deutsch:
Kind A: Geburt 01.03.2005, ANtrag auf 3 Jahre EZ (1. Arbeitstag 01.03.2008)

Kind B: Geburt 01.04.2007, Antrag auf 3 Jahre EZ (1. Arbeitstag 01.04.2010)

Die EZ von Kind A wird durch die Geburt des Kindes B vorerst mal beendet. Es bleiben somit max. 11 Monate, die Verfallen wären, die man aber mit Zustimmung des AG übertragen könnte,
z.B. 01.04.2010-28.02.2011 (11 Monate EZ von Kind A, die eigentlich verfallen wären), 1. Arbeitstag somit 01.03.2011 und man hatte 6 Jahre EZ.

War das jetzt verständlich#hicks? Wir habens jedenfalls so gemacht..

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie sind solche Fallbeispiele erklärt.


#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo! Manche sollten echt nur antworten, wenn sie genau informiert sind!!

Bei Geburten ab 2004 gilt ein neues Gesetz:

Es verfällt nix, die Elternzeit von Kind 2 kann komplett an die Elternzeit von Kind 1 angehängt werden! Habe auch lange gebraucht und sogar eine Rechtsanwältin gefragt. Da gibts auch nen link zu, weiss aber net mehr wo. Guck mal bei Rund-ums-baby.de bei 2 unter 2. Da müsste irgendwo im Forum ein link sein.

Ich hab das so gemacht: Von Kind 1 Elternzeit bis 10.11.06 (2 Jahre) von Kind 2 dann bis 10.11.08 dann geh ich wieder Vollzeit und mein Mann macht von beiden Kinder je das 3. Jahr Erziehungsurlaub. Du musst praktisch nur die Geburtsurkunde von Kind 2 zu Deinem AG senden und dann 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also bei mir im Sept.06) einen Brief schreiben daß Du die neue Elternzeit jetzt beantragst. UFF, ganz schön kompliziert. Wenn Du Fragen hast kannst Du mir auch mailen unter Sandra.Roth@t-online.de

LG
Christa + Robin *20.01.94 und Louis *11.11.04 und Lilly *22.03.06

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Die Elternzeit ist im BErzGG geregelt; eine Infobroschüre ist unter folgendem Link einzusehen.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Gruß

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Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für die vielen interessanten Antworten. Sie wird jetzt nochmal ihren Arbeitgeber fragen und wenn der zustimmt, dann wird sie für jedes Kind jeweils 12 Monate übertragen, damit ihr nichts verloren geht!


Vielen Dank! #blume

Veve