Weiterbeschäftigung nur auf Grundlage der Gefährdenbeurteilung ?

Hallo ihr Lieben ❤

Fühle mich gerade etwas schlecht, ich versuche es kurz und verständlich zusammenzufassen.

Ich habe einen Bürojob, habe ein Einzelbüro, jedoch auch Beratungskontakte, die aber auch per Video/Telefon geführt werden könnten.

Meine Stunden sind nur Hälfte entfristet, die anderen Stunden sind eine Dauervertretung für eine Freistellung die auch so bleiben wird.
Diese Stunden laufen jetzt zum 31.03 aus.
Wie die Jahre zuvor, war und ist eigentlich klar, dass ich diese Stunden auch weiterhin übernehme und erneut einen Vertrag bekomme.

Heute habe ich mit meinem Vorgesetzten telefoniert, habe gerade Corona daher fand das Gespräch nicht persönlich statt. Es ging nochmal um die genaue Stundenanzahl und dass der Vertrag dann jetzt pünktlich zum 01.04 fertig gemacht wird, damit alles nahtlos weiter läuft. Daraufhin habe ich dann meine Schwangerschaft mitgeteilt und plötzlich wurde er ganz komisch und meinte, dass wir jetzt eh erstmal warten müssen was der Betriebsarzt sagt, vielleicht dürfe ich ja gar nicht mehr arbeiten. Also bekomme ich den Vertrag jetzt nicht zugeschickt.

Ist das so rechtens? Ich bin gerade echt neben der Spur, weil ich damit nicht gerechnet habe. Gut ist, dass angehörige des Betriebsrats wissen, dass ich diese auf jeden Fall bekommen würde.

Darf das wirklich jetzt von der Gefährdungbeurteilung abhängig gemacht werden ob ich den Vertrag bekomme , oder nicht?
Ganz abgesehen davon, könnte ich, wenn ich müsste, unproblematisch im Homeoffice arbeiten.


Liebe Grüße

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wieso erzählst 5 Tage vor Entfristung etwas von Schwanger.
Du hast einen befristeten Vertrag und den muss kein Arbeitgeber verlängern bei Schwangerschaft.
du wirst über kurz oder lang ausfallen, also bekommt diese Stunden jemand anders.
Hast du etwas schriftliches, dass der Vetrag zum 1.4 entfristet wird oder nur eine mündliche Option?
Bei einem Bürojob wirst du kein BV bekommen, es gibt in diesen Jobs keine Coronagrundlagen mehr.
Auch wenn es der Betriebsrat weiss, ist das erst spruchreif, wenn du es schriftlich hast.

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Es geht nicht um eine Entfristung, sondern um eine Dauerbefristung die grundsätzlich für ein Jahr gilt und dann immer wieder erneut verlängert wird.

Ich bin ehrlich gesagt auch von deiner Antwort irritiert, weil Du nicht auf meine Fragestellung eingehst.
Fakt ist, dass zu keinem Zeitpunkt in Frage stand, dass diese Stunden nicht wie gewohnt an mich gehen, schließlich ist es mein Arbeitsbereich und ein weiterer Fakt ist, dass ich die Zusage dieser Stelle habe und es heute telefonisch nur darum ging um nochmal genauer über den Stundenanteil zu sprechen.
Diese Aspekte kann ich belegen.

Daher lautete meine Frage, ob er das nun von der Gefährdenbeurteilung abhängig machen kann, da ja auch zu erwarten ist, dass ich einsatzbereit bin.

Ich vermute, dass er also nicht einfach so mir die Stunden vorenthalten kann, weiß es aber nicht genau .

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Soweit ich mich erinnere, haben mündliche Vereinbarungen doch wohl ihren Bestand, die Schwierigkeit liegt doch oftmals in der Beweislast...

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Das hat mit der Gefährdungsbeurteilung nichts zu tun.
Du hast anscheinend zwei verschiedene Verträge wenn ich dich richtig verstanden habe, bzw. einen normalen und eine Zusatzvereinbarung für die zusätzlichen Stunden.
Bei einer Befristung bist du als Schwangere nicht vor dem Auslaufen des Vertrages geschützt, da hat meine Vorschreiberin schon Recht, dass das deine Herangehensweise sehr naiv war. Die mündliche Vereinbarung musst du erstmal beweisen können. So wie ich das verstehe, wurde ja nicht einmal zugesagt im Gesprächsverlauf und unter Kenntnis aller Umstände.

Du kannst versuchen gegen die Kettenbefristung vorzugehen, also Entfristungsklage erheben wenn dein Arbeitgeber sich tatsächlich weigert. Das sollte dann aber in anwaltliche Hände gegeben werden wenn du dich damit nicht auskennst.

Oder du sprichst nochmal mit deinem Chef und erklärst ihm, dass er die Kosten deines Mutterschutzes und Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse erstattet bekommt. Wenn er erkennt, dass auf ihn keine zusätzlichen Kosten zukommen, ist er vielleicht bereit, dir die Zusatzvereinbarung trotzdem zu verlängern.

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Dass die Befristung so auslaufen kann, weiß ich ja wohl, ich bin einfach davon ausgegangen, dass die mündliche Zusage durchaus ihre Berechtigung hat, unabhängig von meinen Umständen.

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Ich schliesse mich meinen Vorschreiberinnen an: Das Du den Vertrag eventuell nicht bekommst, wird nix mit der Gefährdungsbeurteilung zu tun haben, sondern mit der Tatsache, dass Du schwanger bist. Aus AG Sicht ist es halt ziemlich doof, wenn er eine Vertretung für die Vertretung einstellen muss. Vor allem, wenn gar nicht so sicher ist, wann Du mit wieviel Stunden zurückkommst.
Ich vermute, bei der Befristung handelt es sich um eine mit Sachgrund, die dürfen endlos verlängert / erneuert werden. Und leider sind befristete Arbeitsverträge nur per Schriftform gültig - bei unbefristeten reichen mündliche Absprachen.
Jetzt könnte man spitzfindig sein und sagen, da es mündliche Absprachen gab, kam der Vertrag zustande und zwar unbefristet. Das wäre dann ein Fall für einen versierten Anwalt.

Grüsse
BiDi

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Ja, er berief sich nur mehrfach auf die Gefährdungbeurteilung alà x
"falls Du dann nicht mehr arbeitsfähig wärst, müssen wir gucken wie sich das mir den Stunden verhält". Das sind schon zwei verschiedene paar Schuhe, das sehe ich auch so.

We will see...