Beschäftigungsverbot Arztpraxis wegen Corona?

Hallo ,

Ich bin aktuell Anfang 12 ssw (11+1) und arbeite in einer Arztpraxis in BW. Wir haben während der Arbeitszeit viele wechselnde Patienten und es kann kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In der Praxis besteht weiterhin Maskenpflicht (wobei seit Sonntag auch Op Masken ausreichend sind)
In der offiziellen Mutterschutzrichtlinie von November 2021 steht dass während der Pandemie nur eine patientenferne Arbeit im medizinischen Bereich möglich ist wegen der Gefahr für Mutter/Kind.

Seit Sonntag 3.4 sind hier in BW nun viele Vorschriften bezüglich Corona gefallen, meine Frage nun ändern sich auch die Mutterschutzrichtlinien von November?
Darf ich jetzt nach neuen Gesetzten doch im Patientenkontakt arbeiten?

Ich bin 3 fach geimpft. Bei meiner ersten Schwangerschaft vor Corona habe ich bis zur 34ssw normal gearbeitet. Ich gehe auch gerne arbeiten möchte aber natürlich kein Risiko für mich und mein Kind eingehen. Ich würde für meinen Schutz dann auch FFP2 Maske tragen.
Ich bin aktuell krankgeschrieben wegen eines Hämatoms und Blutungen, will aber zeitnah nach dem ETS mit meinem Chef sprechen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie ist es bei euch gehandhabt worden? Kennt ihr aktuelle Studien zu den Risiken einer Coronainfektion während der Schwangerschaft, man liest ja immer was von Plazentainsuffizenz? Oder Auswirkungen eines Tragens der FFP2 Maske für 9 Stunden am Tag?

Vielen Dank für euer Feedback!

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nachdem die Coronamassnehmen nicht mehr zählen, fallen sie auch nicht mehr in die Gefährdungsbeurteilung

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So ein Quatsch den du ständig von dir gibst....

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-betriebliche-auswirkungen_92_534910.html

Es gilt weiterhin die Arbeitsschutzverordnung und diese ist natürlich bei einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

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https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-betriebliche-auswirkungen_92_534910.html

Es gilt weiterhin die Arbeitsschutzverordnung und diese ist natürlich bei einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

Solange die aktuell die Ansteckungsgefahr so hoch ist müssen die Massnahmen aus den Verordnungen umgesetzt werden.
Das MuschG sagt das du vor gefährlichen Biostoffen zu schützen bist also muss dein AG ggf in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden die Gefährdung ständig neu bewerten und die Gefährdungsbeurteilung anpassen.