Urlsubsanspruch in Vollzeit erworben, was passiert in Teilzeit?

Hallo ihr Lieben,
Vllt kennt ihr euch aus.
Ich habe vor meiner Elternzeit und jetzt im Krankengeld (krass, dass man überhaupt Urlaubsanspruch erwirbt) 45 Urlaubstage erworben, in Vollzeit. Ich überlege nach dem Hamburger Modell auf 4 h pro Tag runterzugehen. Was passiert dann mit den Tagen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann 90 Tage haben werde.
Sollte es dann 1 zu 1 ersetzt werden, wäre nur eine Ausbezahlung sinnvoll.
Vielen Dank für eure Hilfe.

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Das kommt auf die Arbeitstage pro Woche an.

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Ich habe 5 Tage die Woche gearbeitet und werde auch wieder 5 Tage arbeiten, nur die Hälfte der Stunden. Danke.

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Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt „Urlaubstag ist Urlaubstag“, also nimmst du einen Tag Urlaub pro freien Tag. Allerdings muss er so vergütet werden, wie er erworben wurde, also bekommst du an dem Urlaubstag entsprechend dein volles Gehalt.

Ich lasse mich aber gerne korrigieren, falls ich falsch liege! So wurde es mir damals erklärt.

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Hallo,

deine Urlaubstage bleiben natürlich erhalten. Die verdoppeln sich nicht, wenn du nur noch 4h arbeitest.
Wenn du bisher 5 Tage/ Woche gearbeitet hast und das auch so bleibt, dann hast du nach wie vor 45 Urlaubstage.

LG

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Der Urlaubsanspruch bleibt bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen gleich. Urlaubstage die dann zukünftig in Teilzeit erworben werden, werden dann mit dem Teilzeitgehalt (pro Urlaubstag) vergütet.
Resturlaub der unter anderen Arbeitszeitmodellen erworben wurde, muss mit dem zum Zeitpunkt des entstandenen Urlaubsanspruch erfolgten Arbeitszeit, bei dir dann also in Vollzeit, vergütet werden. Ja auch wenn man Krank ist erwirbt man Urlaub (bis max 15 Monate Krankheit danach ist der Urlaubsanspruch für langzeiterkrankte auch gedeckelt)

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Deine 45 Resturlaubstage bleiben so und müssen vollzeit vergütet werden! Da wird nichts umgerechnet.

Du erwirbst ja neuen Urlaubsanspruch mit deiner Teilzeitarbeit.

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Urlaub hat man in Tagen und nicht in Stunden.
Die Tage werden dann entsprechend der vertraglichen Arbeitszeit pro Tag vergütet

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Mit Hamburger Modell meinst du eine Wiedereingliederung, die mit 4h täglich startet? Oder willst du generell auf Teilzeit reduzieren?
In der Wiedereingliederung bist du noch krank geschrieben und bekommst noch weiterhin dein Krankengeld von der Krankenkasse. Da kannst du keinen Urlaub nehmen. Du kannst aber die Wiedereingliederung vorzeitig beenden und dann Urlaub nehmen. Danach musst du dann aber regulär arbeiten.

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Entweder werden sie ausbezahlt, dann auf Vollzeitbasis, oder sie stehen dir als Urlaub weiter zur Verfügung. Dann werden sie, so war es jedenfalls bei mir, umgerechnet auf die neuen Arbeitszeiten. Es wären dann tatsächlich 90 Urlaubstage.

Auf diese Weise hatte ich damals im Jahr nach meiner Elternzeit über 60 Tage Urlaub - ein Traum...

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Der Resturlaub darf nicht umgerechnet werden. Nur weil dein AG das so dargestellt hat, ist es nicht rechtens. Bitte nicht als Tatsachen darstellen.