Aussage Elterngeldstelle Minijob Abzüge

Hallo ihr Lieben,

Ich habe vor 2 Tagen schon einen Post verfasst, weil ich nun doch kurzfristig auf 450€ Basis wieder arbeiten möchte. Bisher beziehe ich Basis-Elterngeld. Meine Sachbearbeiterin informierte mich nun, das ich auf Elterngeld Plus wechseln kann, jedoch das Gehalt aus dem Minijob angerechnet wird und mir dadurch 50€ im Monat abgezogen werden (also 100€ im Monat bei normaler Auszahlung, 50€ im Monat bei Elterngeld Plus).
Ich hatte überall gelesen, dass das Elterngeld nicht gekürzt wird, wenn man bei Elterngeld Plus einen Minijob ausüben möchte. Ist die Aussage der Sachbearbeiterin richtig?? Hat jemand von euch die gleichen Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Hilfe

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Zuverdienst bei Basis-EG vermindert das EG immer wenn du mehr als den Mindestsatz EG(300€) hast.

Bei EG-Plus gibt es eine modifizierte Anrechnung, da kann man pauschal sagen das bei einem Zuverdienst von max ca 50% deines vorigen Nettolohns (nur bei EG unterhalb von 1800€) dieser sich nicht auf das EG-Plus auswirkt... Der Mindestsatz von 150€ EG-Plus bleibt dir immer.

Was hattest du vorher für ein durchschnittliches Nettoeinkommen (am besten das vom EG-Berechnungsbescheid das ist das genaueste)? Bei einem für die EG-Berechnung durchschnittlichen Nettoeinkommen von mehr als 900€ sollte es sich im EG-Plus nicht auswirken bei weniger kommt es zu Abzügen vom EG.

Ansonsten lässt sich das recht gut durchrechnen mit
https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html oder auch mit dem ausführlichen EG-Rechner mit Planer vom Familienministerium (nur die Schnellrechner passen nicht und sind zu ungenau) -> https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

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Ah, super. Danke dir. Wenn ich das richtig sehe (da war auch viel Kurzarbeit bei) wurde als Durchschnitt 823€ angenommen. Also muss ich bloß aufpassen, das ich nicht mehr als 400€ verdiene und habe keine Abzüge.
Vielen lieben Dank

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Ja da passt dass von der Berechnung.

Du schreibst da war viel Kurzarbeit dabei? War die Kurzarbeit durch Corona verursacht? Monate mit Coronabedingter Kurzarbeit kannst du ausklammern lassen und Monate von vor der Kurzarbeit heranziehen...hast du das beantragt? Eventuell sind die Widerspruchsfristen noch nicht abgelaufen und du kannst das nachberechnen lassen?

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona -> "Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 wegen der COVID-19-Pandemie hatten, können Eltern, wenn sie möchten, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen, und stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt."