Kindergeld ü 18 (Ausbildung), kennt sich jemand richtig aus?

Hallo, unser Sohn (19) macht eine Ausbildung zum Maurer. (Hochbaufacharbeiter, Schwerpunkt Maurer)
Diese dauert 3 Jahre.

Von seiner Firma hat er einen Ausbildungsvertrag bekommen für "erstmal" nur 2 Jahre, zum Hochbaufacharberiter.
Prüfung zum Hochbaufacharbeiter ist in diesem Jahr August.

Er hat auch schon bescheid bekommen das die Firma ihn für das dritte Lehrjahr bis August 2023 "Schwerpunkt Maurer" übernimmt, wenn er die Prüfung jetzt schafft.

Aber wie sieht es jetzt mit dem Kindergeld aus?

Es handelt sich ja immer noch um die erste Ausbildung, allerdings hat er ja bereits im August 22 einen Abschlussprüfung .

Danke

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Du bekommst Kindergeld, solange das Kind in Ausbildung und noch keine 25 Jahre alt ist. Das kann auch eine zweite Ausbildung und/oder Weiterbildung sein. Also sobald du den ergänzenden Arbeitsvertrag hast, einfach bei der Kindergeldstelle zusammen mit dem Antrag einreichen.

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Das ist so pauschal leider nicht immer richtig (zumindest wurde es uns so gesagt).

In dem Fall schließt die (evtl. als zweite zu interpretierende) Ausbildung direkt an und ist somit als Einheit zu verstehen. Damit sollte es keine Problem mit dem Kindergeld geben.

Mein Sohn wird wohl leider durchs Raster fallen. Falls jemand einen Tipp hat, gerne her damit:
- Bachelor abgeschlossen 3/22
- seitdem Ausbildung als Rettungssanitäter und ab 7/22-3/23 Vollzeit arbeiten als Rettungssanitäter
- ab 4/23 Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang'(zu dem Zeitpunkt ist er 23)
Standpunkt Kindergeldstelle: Mit dem Bachelor ist die Erstausbildung abgeschlossen, es wurde dann Vollzeit gearbeitet, der Masterstudiengang zählt nicht mehr zur Ausbildung -> kein Kindergeld mehr.

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Bei meinem Patenkind wurde Kindergeld auch im Master gezahlt.

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