Frage zu Stillpausen - Berechnung Arbeitszeit

Mein Sohn ist 09/21 auf die Welt gekommen und ich arbeite seit einem Monat wieder Vollzeit, 40 Stunden/Woche. Tägliche Soll-Arbeitszeit sind 8 Stunden, 30 Minuten Mittagspause. Tatsächlich ist meine Dienstzeit von 06:00-15:30, also 9 Stunden von Montag bis Donnerstag. Freitag gehen wir mittags heim.

Mein Dienstherr gewährt mir zwei Stillpausen: Bei Dienstzeiten bis 8 Stunden 2x 30 Minuten, bei Dienstzeiten über 8 Stunden 2x 45 Minuten pro Tag.

Ich habe das so verstanden, dass ich 2x 45 Minuten bekomme, da Stillen als Dienstzeit gilt. Tatsächlich bekomme ich aber nur 2x 30 Minuten. Der Verantwortliche schaut nämlich nur nach meiner Anwesenheit und mit der komme ich halt nicht hat auf über 8 Stunden. Stillpausen dürfen ja aber auch nicht reingearbeitet werden, da sie ja schon als Arbeitszeit gelten.

Ich unterstelle meiner Dienststelle da keine Böswilligkeit. Ich bin einfach nur die erste stillende Mutter (die Dienststelle besteht seit 1724 🤪).

Ich bräuchte bitte irgendeine im Netz zu findende Erklärung, wie die Arbeitszeit zu berechnen ist mit den Stillpausen.

Dankeschön!

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Ich halte es für richtig, wie deine Dienststelle es handhabt. Die Stillzeiten werden dir nach deiner täglichen Sollarbeitszeit gutgeschrieben, mit der kommst du ebend nicht über 9 Stunden. Dass du die Arbeitszeit über die Woche anders verteilst und an manchen Tagen Überstunden schiebst um sie am Freitag abzubummeln ist deine Entscheidung und erzeugt keinen erweiterten Anspruch auf Stillzeiten. Etwas anderes würde nur gelten, wenn eure Wochenarbeitszeiteinteilung irgendwo verpflichtend festgeschrieben wäre, aber nach deinem Text klingt es nur nach betrieblicher Übung. Mann könnte sogar überlegen, ob eine Geltendmachung der erweiterten Stillzeiten durch bewusste Arbeitszeitverschiebung nicht rechtsmissbräuchlich wäre.

Ich bin selbst nach 8 Monaten wieder Vollzeit arbeiten gegangen und habe Stillzeiten in Anspruch genommen. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, mir durch Mehrarbeit Stillzeiten "reinzuwirtschaften".

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Sorry sollte natürlich heißen, "kommst du nicht über 8 Stunden". Die Pause gilt halt nicht als Arbeitszeit dazu. Dadurch dass deine Sollarbeitszeit 8 Stunden sind und ebend nicht "mehr" als 8 Stunden, gilt nur der 2x30 Minuten-Anspruch.

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Nach deiner Argumentation würde das also auch für Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz gelten? Bei mehr als 9 Stunden muss eine längere Pause gemacht werden dabei zählt die Ist-Zeit und nicht die Soll-Zeit....
Wenn eine Gleitzeitregelung existiert und sei es durch betriebliche Übung gelten die Richtlinien für Pausen für die Ist-Arbeitszeit sowohl für die Ruhepausen nach Arbeitszeitgesetz als auch die Stillpausen. Dabei ist nichts rechtsmissbräuchlich.

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Wenn eine Gleitzeitregelung existiert und sei es durch betriebliche Übung gelten die Richtlinien für Pausen für die Ist-Arbeitszeit sowohl für die Ruhepausen nach Arbeitszeitgesetz als auch die Stillpausen nach Mutterschutzgesetz. Inwieweit dein Arbeitgeber die Ist-Arbeitszeit auf unter 9 Std begrenzen darf/kann ist eine andere rechtliche Betrachtung...

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Ohja, das ist noch wichtig: Gleitzeit.

Und das ist kein Erzwingen von Stillpausen, da wir alle in dem Referat so seit vielen Jahren arbeiten. Wie kommt man denn bitte auf diese Unterstellung??


Es kotzt mich gelinde gesagt an, wie hier sofort auf einen eingedroschen wird. Ständig wird nur das Negative gesucht und man wird blöd angemacht. Reißt euch doch mal zusammen und loggt euch aus, wenn ihr außer Hetze nichts zusammenbringt.

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Ja zur Zeit ist hier ein heisses Pflaster zum Glück hast du nicht noch nach nem BV gefragt ;-)

Ich sehe das wie du, die Stillpausen orientieren sich an der IST-Arbeitszeit. Falls dein AG darüber diskutiert kannst du ja die normalen Ruhepausen-Berechnung lt ArbZG als Beispiel anführen... warum sollten die Stillpausen anders berechnet werden als die Ruhepausen. Zu den Stillpausen insbesondere die Berechnung der Dauer gibt es kaum weitere rechtliche Infos im Internert (Urteile höherer Gerichte oder ähnliches da es da recht wenig Rechtsstreit zu gibt)