HEP-Ausbildung in Bayern Frage zu Gehalt

Hallo.

Kurze Frage:

Macht es einen finanziellen Unterschied, wenn ein HEP-Schüler seine Ausbildung in einer Werkstätte für Behinderte macht und nicht in einer Wohngemeinschaft?

Werkstätte hätte ja den absoluten Vorteil, dass man geregelte Arbeitszeiten und keinen Wochenenddienst hätte und somit mehr Zeit für die Schule aufbringen könnte.
Verdient man dadurch schlechter?? #gruebel

Anmerkung: 2 Jahre Vorpraktikum wurden im Wohnheim abgeleistet. Pflegeerfahrung ist also bereits vorhanden.

1

Das Gehalt hängt nicht von der Art der Tätigkeit ab, sondern vom Betrieb. Je nachdem, was dieser für Azubis ausgeben möchte, gibt es.

Zumindest in NRW. Denn dort muss überhaupt keine Vergütung gezahlt werden. Es ist eine Kann Leistung, die jeder Betrieb individuell festlegt.
In einer Werkstatt hat man eher noch den Vorteil, das der Betrieb wahrscheinlich tariflich angebunden ist und somit eine Vergütung für Azubis vorgesehen ist.ein kleiner Betrieb/ein kleines Wohnheim/bewo Träger etc ohne tarifliche Bindung, ist da freier in der Entscheidung.

3

Wohngmeinschaft und Werkstätte werden in dem Fall von ein und demselben Träger unterhalten.
Die Bewohner der WG gehen auch dort hin zur Arbeit.

Mein Kind macht das Vorpraktikum derzeitig als Bufdi und bekommt dafür knapp 700 Euro, netto.

Während der anschließenden Ausbildung bekommt es dann im 1. Jahr ca. 950 Euro, im 2. 1050 Euro und im 3. ca. 1100 Euro.
Schulgeld muss man keines bezahlen. Alles supi soweit.

Nun meinte aber eine Bekannte, dass man - wenn man eben nicht in der WG arbeitet und sämtliche Dienstzeiten absolviert - man in der Werkstätte nur an die 400 Euro verdienen würde - nicht die z.B. 950 Euro.

2

ich kenne das auch nur ohne Gehalt, es ist ja eher so, dass die Ausbildung sogar kostet!

4

Nein. So läuft das schon länger nicht mehr. Würde dann ja keiner mehr ne 5jährige Ausbildung in dem Bereich machen, wenn man auch noch dafür bezahlen müsste und keinerlei Gehalt bekommen würde.

So schlau sind die nun schon geworden, dass sie sich sonst das eigene Grab schaufeln würden in Sachen Nachwuchskräfte....

8

in der Schweiz sind das alles Studienberufe, die zahlt man immer! Dafür verdeint man danach eben viel mehr

weiteren Kommentar laden
5

Mein Mann ist hep und er war bei einem großen Träger und hat sowohl im Wohnheim als auch in der tagesstruktur gearbeitet. Er hatte das selbe Gehalt egal wo er war. Es gab auch keine Zuschläge im Wohnheim für bestimmte Uhrzeiten, nur in Form von Freizeitausgleich oder
Ähnlichem. Wir sind aus bawü. Hier wird oft in Anlehnung an tvöd gezahlt.

6

Ps Zuschläge nach der Ausbildung im Wohnheim gab es dann jedoch sehr wohl und das macht gehalttechnisch super viel aus

7

Vielen Dank für deine Antwort.
Das bestätigt auch eigentlich meine/unsere Ansicht.
Mein Sohn arbeitet auch für eine große Einrichtung, die nach TVöD zahlt und der sowohl WG als auch Werkstätte gehört.
Kann mir also kaum vorstellen, dass es rechtens ist, die Azubis derartig unterschiedlich einzustufen.

Dass es sich anders gestaltet, wenn man z.B. Nachtdienste macht ist verständlich und auch nur fair.

Aber, ob man nun "Tagschicht" im Wohnbereich oder in der Werkstätte macht, dürfte keinen Unterschied machen.

Danke nochmal für deinen Erfahrungsbericht.#winke