Elterngeld und gesetzl. Krankenversicherung

Hallo zusammen,

Ich habe eine allgemeine Frage zum Elterngeld in Bezug auf Krankenversicherung.
Ich plane 2 Jahre in Elternzeit zu gehen, mir das Elterngeld aber nur auf 1 Jahr auszahlen zu lassen.
Danach habe ich vor auf 450€ Basis bis zum Ende der Elternzeit arbeiten zu gehen.
In welchem Rahmen wäre ich dann ab dem 2. Jahr (in dem ich ja kein Elterngeld mehr beziehe, aber noch in Elternzeit bin) krankenversichert?
Wie viel an Beitrag wären das ggf. für mich bei einem 450€-Job monatlich?

Ich danke euch im Voraus.
Liebe Grüße :-)

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Hallo

Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Job? Wenn ja bist du weiter kostenfrei versichert. Im übrigen hast du auch keine Ez, wenn du keinen AG hast.
Wenn nein, musst du die Kv selber zahlen.

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Danke für die Info!
Habe ein Festanstellung und werde dann ab dem 2. Jahr ggf. auf Minijob Basis wieder einsteigen (wäre dann ja nicht sozialversicherungspflichtig)

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Du hast aber einen AG. Somit bist du weiterhin kostenfrei versichert.

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Du bist in der gesamten Elternzeit beitragsfrei krankenversichert.
Ausnahmen gäbe es ggf. wenn du aktuell freiwillig gesetzlich versichert bist, also ein entsprechend hohes Gehalt hast. Dann müsstest du ggf. außerhalb des EG-Bezuges einen Beitrag zahlen, das hängt dann aber noch mit anderen Themen zusammen, z.b.‚ob man verheiratet ist und wie der Ehepartner dann krankenversichert ist.

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Wenn sie keinen AG hat, hat sie keine Ez und ist nicht kostenfrei versichert!

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Es stand nirgends, dass sie keinen AG hätte. Sie sagte von Beginn an sie wolle zwei Jahre EZ nehmen, daraus schließe ich, dass es einen AG gibt.

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Wenn du keinen sozialpflichtigen Job hast und verheiratet bist, kannst du einfach in die familienversicherung deines Mannes wechseln

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Das braucht sie aber nicht wenn sie weiterhin in Elternzeit ist da sie dadurch kostenfrei weiterversichert ist.

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Hallo,
am besten musst du bei der Krankenkasse nachfragen.
Wenn du aber sonst auf 450€ bzw 520€ Basis versichert bist, musst du dich freiwillig versichern und das wäre meist +- um die 210€mtl. das ist das niedrigste. dann wäre besser, falls du bei deinem alten Arbeitgeber wieder einsteigst, über der Basisgrenze zu arbeiten. dann zahlst du zwar Sozialversicherungsabgaben, aber wird die Krankenversicherung weniger als die 210€ mtl.