Berufsverbot Sozialarbeiterin, alleinarbeit ab wann

Hallo Leute.
Ich hatte heute meinen ersten positiven sst und mache mir natürlich Gedanken bezüglich meines Jobs.
Ich arbeite als Alleinige Mitarbeiterin in einem Jugendzentrum (Verein). Der Verein ist mein ein und alles und demnach nicht einfach nur mein Arbeitgeber.
Nun habe ich die Vermutung, dass ich auf Grund der Alleinarbeit und dem Kontakt zu vielen Menschen (offener Bereich, Konzertveranstaltungen, Flüchtlingsarbeit) ein anteiliges Berufsverbot erhalten werde.
Ab wann würde dies gelten? Wird in so einem Fall der Arbeitgeber vom Arzt/Krankenkasse informiert (FA weiß was ich beruflich mache)oder sobald ich es selbst bekannt gebe?
Ich brauche auf jeden Fall noch einige Wochen um eine mögliche Aufteilung meiner Arbeitsaufgaben zu planen und eine nachfolge zu suchen. Der Vorstand lässt mir ei mei er Arbeit absolut freie hand und ist nur in wenige Teile meiner Arbeit involviert, als das sie es übernehmen könnten.
Zu dem würde ich es gerne allgemein bis zum zweiten Trimester für Mich behalten wollen und Arbeitgeber also Vorstand ist zeitgleich Freundeskreis. Aber natürlich würd ich auch gerne zeitnah zum Frauenarzt um es bestätigen zu lassen.
Echt eine blöde Zwickmühle
Könnt ihr mir einen Rat geben?
Liebe Grüße

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Du entscheidet, wann du es erzählst und ab dann wird ein BV sehr wahrscheinlich. War bei mir auch so als Soz.arb.
Du musst es vorher gar nicht sagen, die meisten warten bis zur 12. SSW.

Da du nicht mit Kleinkindern arbeitest würde ich wohl auch noch warten.

Wünsche dir eine tolle kugelzeit und alles Gute zur Schwangerschaft ❤️

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Ach und zum FA kannst du trotzdem, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun 👍🏼

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Also ein Berufsverbot kann nur ein Gericht aussprechen.

Für ein Beschäftigungsverbot ist der AG zuständig, dafür musst du ihn natürlich über die Schwangerschaft informieren.

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Danke, das beschäftigungsverbot war gemeint. Die Nervosität hat mir den Denkfehler verschafft ;-)

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😊

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Wenn du gesund bist und keine Risikoschwangerschaft hast, darf dich dein FA nicht ins BV schicken.

An deiner Stelle würde ich den AG frühzeitig informieren, denn er muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hier könnt ihr euch auch zusammen setzen und du kannst ihm schildern, was du dir zutraust und was nicht. Der AG ist in diesem Falle auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vorsicht ist in diesem Falle besser als Nachsicht, keiner möchte für einen Abgang oder eine FG verantwortlich sein. Auch wenn du deinen Job liebst, musst du für dich beurteilen, welchem Risiko du dich und deinem Bauchkrümel aussetzen möchtest.

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Gefährdungsbeurteilung ist bereits terminiert für in 4 Wochen :-) geht leider nicht eher durch Urlaub beim Anbieter.
Idee wie ich es aufteilen könnte habe ich auch schon. Ist na zum Glück nicht ganz ungeplant. Der AG ist super und würde nichts machen oder entscheiden was ich nicht möchte.
Aber ich möchte die anderen und mich auch nicht in eine schwierigere Lage bringen, da die gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt.

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Aber ist es nicht so, dass er es sofort melden muss, wenn er es weiß?

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