Erbfrage, uneheliches Kind und Eigenheim!

Hallo!

Leider wusste ich nicht welches Forum das Richtige ist und habe mich nun für Finanzen entschieden.

Mein Mann hat ein uneheliches Kind bekommen (mit 17 Jahren) . Unterhalt wurde immer bezahlt , Kontakt war sehr wenig bis gar nicht. Ich habe meinen Mann 10 Jahre danach kennen gelernt und mich in dieses Verhältnis nie eingemischt. Mittlerweile ist der Sohn über 20 Jahre alt, ausgelernt und bekommt keinen Unterhalt von meinen Mann.

Jetzt meine Frage ?!

Wir haben 2 gemeinsame Kinder und ein Eigenheim. Natürlich haben wir das Haus abgesichert falls meinen Mann oder mir etwas passieren sollte. Für meinen Mann wäre es einfach das Haus alleine halten zu können. Für mich etwas schwieriger aber es würde klappen wenn ich meine Stunden aufstocken würde (zur Zeit Teilzeit wegen der Kinder).

Würde allerdings der Sohn seinen Pflichtanteil geltend machen, was er tun würde und auch verständlich ist, würde es vermutlich nicht machbar für mich sein da ich ihn ausbezahlen müsste.

Welche Möglichkeiten haben wir damit das nicht passieren kann?

Wir machen im neuen Jahr einen Termin beim Anwalt um uns alles erklären zu lassen und Möglichkeiten durch zu gehen aber vllt kennt sich hier jemand aus und kann mir mit Tipps weiterhelfen.

Könnte man das Haus jetzt schon unseren 2 Kindern (Kleinkinder) schenken oder übertragen? Sodass es quasi nicht mehr unser Vermögen ist.
Da es noch nicht ganz abbezahlt ist weiß ich gar nicht ob das überhaupt Sinn macht.

Lg

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Hallo.

Selbe Situation hier. Jedoch haben wir uns entschieden jeden Monat wegzusparen um später jedenfalls ausbezahlen zu können. Eine Regelung finden um das Kind auszuschließen finde ich menschlich ein wenig schwierig..

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Du erwartest hier Tipps, wie du das erste leibliche Kind deines Mannes um seinen Erbteil bescheißen kannst?

Vielleicht stirbst du ja eher als dein Mann, ansonsten könntet ihr das Haus auf dich überschreiben, dann erbt das andere Kind erst mal nichts.

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Wenn ich zuerst sterbe können unsere Kinder ja trotzdem im Haus wohnen bleiben. Da mein Mann den Pflichtanteil plus Hausrate locker zahlen kann. Stirbt mein Mann zuerst wäre ich nicht dazu in der Lage. Und ja du liest richtig , genau dafür suche ich Tipps.

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Das heißt, du könntest deine Kinder im Todesfall deines Mannes ebensowenig auszahlen.
Dann hoffe mal darauf, dass deinen Kindern später mal nicht nur die Dollar in den Augen stehen.

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Schaut doch nach einer Risikolebensversicherung in Höhe des Pflichtteils.

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… und bei Schenkung an Kleinkinder wäre ich sehr vorsichtig. Zum einen geht es wohl nur mit Betreuer, der die Interessen der Kinder vertritt (nicht ihr).
Zum anderen hätte ich Bange, dass die Kinder später Sozialleistungen benötigen könnten und erstmal das Vermögen (= Haus) verbraucht werden muss. Kenne mich da aber nicht aus.

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Dann gibt es Wohngeld. Meine Nachbarin bekommt Sozialleistungen, muss nicht umziehen. Der Staat zahlt ihr im Prinzip das Haus Mut ab.

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Ja,aber sie wohnt drin, das ist etwas anderes.
Die Kinder haben dann ja eigene Wohnungen und das Haus der Eltern wäre also Vermögen, das aufgebraucht werden muss.

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Lasst euch mal beim Notar einen Beratungstermin geben, dort kann man euch sagen, was man machen kann und ob eine Übertragung auf die Kinder möglich und sinnvoll ist. Im Falle einer Übertragung müsst ihr euch mit einem entsprechenden lebenslangen Wohnrecht absichern.

Die Idee der Vorschreiberin mit der Risikolebensversicherung in Höhe des Pflichtteils finde ich persönlich recht charmant.

Wir hatten die gleiche Situation und ich kann deinen Gedankengang sehr gut nachvollziehen. Bei uns hat sich das glücklicherweise in Wohlgefallen aufgelöst, als der neue Partner der Mutter das Kind adoptiert hat. Damit war das Kind aus der Erbfolge meines Mannes raus.

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Guten Morgen !

Vielen Dank für deine Antwort. Ist in dem Fall ein Notar die Ansprechperson ?
Ich dachte wir müssten zu einem Anwalt.

Lg ☕️

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Ich denke ihr könntet auch zu einem Anwalt für Erbrecht gehen. Ich persönlich bevorzuge die Beratung beim Notar, denn da kann ich dann gleich entsprechende Schritte in die Wege leiten, wenn es notwendig ist. Außerdem finde ich Notare im Zweifelsfall kompetenter als Rechtsanwälte 😅

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Hallo

Wir haben auch so eine Kombi. Das "Kind" bekommt nur den Pflichtteil, wenn noch was da ist. Offiziell ist nur das Haus da.

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Hallo,

Wir haben das Haus eines Familienangehörigen gekauft.

Aber nur ich stehe im Grundbuch.
Erst danach haben wir geheiratet.
Im Falle meines Todes, habe ich per Testament verfügt, das meine Kinder das Haus und offizielles Vermögen erben.
Meine Lebensversicherung geht an meine Eltern.

Liebe Grüße

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Lasst euch hier von einem Anwalt beraten, wenn das Vermögen des Ehegatten 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wird, wird das nicht erblich geltend gemacht.

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Hallo.

Astatt zu überlegen, wie man das erste Kind um seinen Pflichtteil bringen kann, wäre eine Risikolebensversicherung doch die bessere und vor allem faire Lösung. Denn auch das erste Kind ist nun Mal sein Kind und die daraus resultierenden Rechte.

Ich habe vor unserem Hauskauf auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Ich könnte das Haus alleine halten (wenn ich den kleinsten dann zur TM gebe) mein Mann umgekehrt aber nicht so einfach. Insofern habe ich vor dem Kauf eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, die in etwa die Kreditsumme abdeckt. Damit hätte mein Mann nach meinem Tod immerhin keine finanziellen Sorgen. Trotz Recht höher Summe im Schadensfall kostete die Versicherung uns ca 20 € im Monat, also sehr wenig.

Insofern würde ich lieber 20 € mtl ausgeben für eine anständige Lösung und die Summe dann gleich so hoch ansetzten, dass auch du im Fall der Fälle keine Angst haben musst.

Liebe Grüße