Basiselterngeldbezug und steuerfreie Zahlungen durch den Arbeitgeber

#winke Guten Abend ihr Lieben.

Da weder die Googlesuche, noch die Suche über die Suchmaske hier im Forum eine klare Antwort brachten baue ich nun auf eure Hilfe :-)

Ich befinde mich momentan in Elternzeit, genau, im 10. Monat des Basiselterngeldbezuges. Da ich mich in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Pflege befinde, gab es neben den 300€ Energiepreispauschale im Monat September 2022, im Oktober 2022 550€ Corona Pflegebonus vom Arbeitgeber (steuerfrei) ausgezahlt. Nun stellt sich mir die Frage ob ich diese beiden Zahlungen der Elterngeldkasse melden muss und in wieweit dieses zusätzliche Einkommen Auswirkungen auf die Auszahlungshöhe des Basiselterngeldes hat. Versteht mich nicht falsch. Ich möchte weder betrügen, noch irgendetwas böswillig unterschlagen. Aber ich denke jede alleinerziehende Mutter in meiner Lage hätte genauso viel Bammel davor das von dem Bisschen Geld mit dem man haushaltet etwas abgezogen werden könnte #zitter#schwitz - wenns natürlich nicht anders geht, dann muss man da eben durch ...

Vielleicht kennt ja jemand die Rechtslage, oder befindet sich in der selben Situation wie ich.

#danke fürs Lesen und eure Kommentare :-)

1

Es ist vielleicht nicht hilfreich, weil es nur eine Meinung ist.
Mich hat weder während noch nach dem Bezugszeitraum des Elterngeldes jemand nach Nachweisen gefragt🙈.
Die Berechnung fand schon statt, das wühlt niemand mehr aus den Akten.

3

Ich dachte, dass ich vielleicht nicht die einzige Pflegekraft in Elternzeit hier bin und jemand einen Erfahrungsbericht dazu hat, oder vielleicht gibt es auch jemanden hier der sich mit Freibeträgen (falls es die gibt) im Basiselterngeldbezug auskennt.

2

Es hat keinen Einfluss 🤷‍♀️ soweit ich weiß. Ich werde aber auch gern einem besseren belehrt.

Da du eh für dieses Jahr eine Steuererklärung einreichen musst, da du ja elterngeld bezogen hast, ist es ja auch nicht geheim, dass du die pauschale erhalten hast, die ja im übrigen auch versteuert wurde. Da elterngeld unter den progessionsvorbehalt fällt, muss man ja eh auch noch ggf steuern nachzahlen, was meiner Meinung nach auch echt ein Witz ist 😅.

Ich habe die pauschale auch im 1. Monat meines Bezugs bekommen und bin nicht mal auf den Gedanken gekommen, es irgendwo zu melden. Gleiches gilt für meine bonuszahlung, die ich noch erhalten werde für dieses Jahr 🤷‍♀️

4

Für gewöhnlich müssen Zahlungen, die nicht auch zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wurden, nicht gemeldet werden. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhält man oft auch noch anteilig in der Elternzeit und muss es nicht melden.

5

Moin,
Nein, die Zahlungen werden nicht angerechnet. Sie unterliegen aber dem Peogressionsvorbehalt, du musst sie also wie das Elterngeld nachversteuern. Da du aber vermutlich nicht gearbeitet hast dieses Jahr bzw nur kurz Mutterschutzgeld bekommen hast, sollte das nicht zu viel Nachzahlung ergeben.

6

Okay. Ich bin Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein und wurde von meiner Steuerberaterin bereits darauf hingewiesen das ich für 2022 eine Einkommenssteuererklärung machen müsse. Da lasse ich mich mal überraschen was fürs Elterngeld und die besagten beiden Zahlungen an Steuerzahlung fällig wird. #schwitz