Elterngeldantrag - in Anlehnung an Geburtstermin (Annahme: früher als ET, was dann?)

Hallo liebe Community,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, ggf. verlinken, wenn es schon Thema war.
Ich finde mich mit der Suchfunktion hier ehrlich gesagt überhaupt nicht zurecht...

Mein ET ist 30.03.23.
dann wäre meine Mutterschutzfrist bis einschl. 30.05.23

Nun folgende Annahme:
Das Kind käme nun aber 14 Tage früher. somit würde sich (laut Info meiner KK auf deren Homepage) die Mutterschutzfrist um diese 2 Wochen auch verlängern.

Meine Schwester (hat schon zwei Kids) meint, bei ihr wurde da nix verlängert, als die früher kamen & es wurde das genommen und für den Elterngeldantrag genommen, was damals beim FA errechnet wurde in der Graviditätsbescheinigung.
In meinen Augen ist das doch falsch?

habe ich einen Denkfehler drin?

Muss ich dann bei Krankenkasse/Arbeitgeber etwas anleiern wenn es früher kommt oder verlängert sich die MuSchu Frist und Zahlung automatisch auf Mitte Juni?

Und für den Elterngeldantrag: gibt man dort dann auch das reelen MuSchu-Ende an und nicht was mal ursprünglich errechnet wurde?

Sicher hatte jemand doch den Fall schon mal und kann berichten.

Vielen Dank und viele Grüße!

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Also erst einmal geht der reguläre Mutterschutz 8 Wochen und nicht 2 Monate. Endet bei dir also am 25.5.

Klar werden dann die Tage, die an Mutterschutz vor der Geburt fehlen hinten dran gehängt und du hättest in deinem Beispiel 10 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, das Ende bleibt ja mit dem 25.5. bestehen.

Genauso war es auch bei deiner Schwester: das Ende des Mutterschutzes, das ja auf der Bescheinigung vom FA steht, blieb bestehen. Somit hatte sie nach der Geburt mehr als 8 Wochen Mutterschutz.

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Oh Gott, Danke ja, mega Denkfehler im System gehabt :D
Weiß nicht was zur Zeit los ist, mein Hirn ist so mega wirr! Müssen die Hormone sein.. Danke!!!

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Passiert schonmal 😊

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Ja, du hast ein Denkfehler 🤷‍♀️😅.
Verlängern auf Anfang Juni würde sich die mutterschutzfrist, wenn dein Kind später als der ET kommt.

Mein ET war der 24.06. Geboren wurde sie am 05.07 - dementsprechend war das Ende meiner mutterschutzfrist der 30.08 statt dem 19.08.. eben weil es immer 8 Wochen nach der geburt sind.

In deinem Beispiel würde deine mutterschutzfrist früher enden bei einer früheren Geburt.

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Nein, in ihrem Beispiel bliebe das Ende der Mutterschutzfrist bestehen, weil die vor der Geburt fehlenden Tage einfach nach der Geburt mit angehängt werden.

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Ich meinte, "würde" früher enden, wenn denn nicht die Wochen dran gehängt werden würden.
War unverständlich geschrieben 🙃 aber das ist im Endeffekt der Denkfehler.. würden die Wochen nicht dran gehängt werden, würde der mutterschutz früher enden.

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