Ich habe bei uns im Supermarkt einen Feinkosthändler, welcher die letzten 20 Male immer ein Kartenzahlgerät hatte. Das letzte Mal habe ich ganz normal meine Sachen bestellt und wollte am Ende des Betrag (15€ ca.) mit Karte bezahlen. Dann, nachdem er die die Aufstriche und das Antipasti schon eingepackt hatte, meinte er plötzlich, dass er kein Kartengerät mehr habe. 1,5km entfernt sei eine Sparkasse. Ich bin dann mit meinem brüllenden Kleinkind durch den strömenden Regen dorthin (war nicht mit Auto zu erreichen), der schon vorher dringend aufs Klo musste und sich dann einpinkelte. Ich hatte zuhause einen Handwerker, war sowieso schon komplett im Stress. Der rief also an, der stände vor der Tür, wo ich sei. Ich meinte, ich brauche noch 20min. . Der Handwerker ist sauer wieder weggefahren. Ich habe dem Ladenbesitzer also sauer die 15€ auf den Tisch geknallt und bin gegangen, unsere Heizung ist jetzt immer noch kalt und ich bin echt sauer.
Im Nachhinein auch auf mich- hätte ich das wirklich noch bezahlen müssen? Ist es wirklich mein Problem, dass er plötzlich an dem einen Tag keine Kartenzahlung mehr anbietet und das mit keinem Wort mehr erwähnt? Hätte ich das abgespeckte Antipasti auch einfach da stehen lassen können? Ab wann kommt da der Kaufvertrag zustande?
Ab wann habe ich etwas gekauft?
Was kann der Händler dafür, das du kein Geld hattest? Natürlich musstest du das bezahlen.
Ich hatte Geld. Wenn dort steht, dass Kartenzahlung möglich ist und ich eine Karte dabei habe und genauso wie die letzten 20 Male mit Karte zahle, kann ich nicht damit rechnen, dass das auf einmal nicht mehr möglich ist? Ohne Ankündigung?
Hättest du ihm nicht dein Geld geben können und den Redt später? Hast du ihn danach gefragt?
Ein Kaufvertrag kommt nach Einigung zustande. Er hat ein Angebot gemacht, du hast es durch deine Bestellung angenommen = Einigung = Kaufvertrag. Das hat nichts damit zu tun, wann das Geld übergeben wird.
Eigentlich nicht.
Das Angebot ist die Bestellung des Käufers.
Die Annahme des Angebots kommt erst zustande, wenn der Verkäufer durch eine entsprechende Handlung (z.B. verpacken, zuschneiden, wiegen,…) annimmt.
Damit hast du zwar das Recht das Zeug beim Verkäufer liegen zu lassen (oder in den nächsten Mülleimer zu werfen), aber zahlen musst du trotzdem.
Aber wenn ich den Kaufvertrag zu den angebenen Konditionen abschließe (in dem Fall fiktive 200g Kirschpaprika, 200g Avokadodip, 200g Hummus, 200g Paprikadip, Verpackung und Abwiegen, Bezahlung per Karte) und der Verkäufer mir dann einer dieser Leistungen verweigert, aus welchen Gründen auch immer, hat er den Kaufvertrag doch eigentlich gar nicht erfüllt? Ich hatte ja nie zugestimmt, Bar zu bezahlen und das war ja nicht Teil des Kaufvertrags.
Ich nehme an, er hat die Speisen aus Behältern für dich abgefüllt. Somit hat er deine Bestellung erfüllt und du musst natürlich zahlen.
Hallo, also ich finde es unmöglich von dem Händler das er VOR dem Einkauf nicht darauf hingewiesen hat das keine Kartenzahlung möglich ist. Ich würde da nix mehr kaufen.
Sie hätte auch vorher fragen können!
Ganz ehrlich? Machst du das bei jedem Einkauf?
Hallo,
#bei uns im Supermarkt einen Feinkosthändler#
bei uns kann man in den meisten Supermärkten bis zu 200 Euro abheben.
Ausserdem sollte man schon 20 bis 50 Euro in bar dabei haben, e kann ja immer sein, dass die Karte einen Tag lang nicht funktioniert.
freundliche Grüsse Werner
Stimmt. Das kann man mittlerweile fast überall
Das Glück hatte ich dieses Jahr im Mai. Am Feinkoststand im Supermarkt habe ich auch Sachen die abgefüllt wurden gekauft und dann ging die Karte wie bei ganz vielen in Deutschland den Tag nicht. Da ich den Marktleiter persönlich kenne durfte ich anschreiben lassen.
Juristisch stellen die Preisangaben nur eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
Der Kunde macht dem Verkäufer also ein Angebot, einen Kaufvertrag zu schließen. Dieser nimmt ihn an und stellt die Waren zusammen. Ab dem Zeitpunkt der Annahme bist du verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, in deinem Fall also ganz klar ja.
Davon zu unterscheiden ist die Übereignung der Ware an dich, also die händische Übergabe an dich. Erst mit dieser Übergabe bist du Eigentümer geworden. Die Zahlungsverpflichtung gehst du aber bereits mit Vorgang 1 ein. Wir Juristen wissen das, weil das bereits im 1. Semester erzählt wird und ein wesentlicher Punkt des deutschen Rechtssystems ist und ein Fehler diesbezüglich zum Durchfallen durch jede Klausur führt, sei der Rest auch noch so gut. Den meisten Nicht-Juristen ist dieser Unterscheidung aber nicht bekannt und man findet sehr viele Falschinformationen dazu im Internet.
Im Ergebnis von beiden Seiten dumm gelaufen und ich kann deinen Ärger gut verstehen, auch wenn du deinen Anteil daran hattest. Verbuche es als "shit happens" und ärgere dich nicht weiter.
Muss man denn dann auch einen großen Lebensmitteleinkauf im Supermarkt über sagen wir mal 250 € bar bezahlen können, wenn aus irgendwelchen Gründen die Kartenzahlung nicht möglich ist?
Nein. Nur die Dinge werden eben für dich meist nicht individuell nach deinen Wünschen verpackt.
Die Dinge im Supermarkt sind größtenteils fertig verpackt und können problemlos zurück ins Regal geräumt werden.
Aber tatsächlich gibt es auch hier die Option Dinge „zurücklegen“ zu lassen. Das wird häufiger in Möbelhäusern und Bekleidungsläden getan….weniger wenn es um verderbliche Ware geht.
Er hatte die Sachen vielleicht eine Minute aus der Kühlung genommen und hätte sie aus den kleinen Plastikbehälterchen einfach wieder in die Schüsseln zurück geben können.
Wie man einer Mutter mit so einem kleinen Kind zumuten kann, 1,5 km zu einem Geldautomaten hin und wieder zurück zu laufen, verstehe ich nicht. Ich hätte freundlich aber bestimmt gesagt, dass die vielen Male zuvor Kartenzahlung möglich war, ich das Kind im Schlepptau habe und außerdem zu Hause der Handwerker wartet.
In meiner Handyhülle habe ich immer etwas Bargeld einstecken, entweder einen 20er oder einen 50er.
In den meisten Geschäften kann man Geld abheben oder es gibt Ec Automaten.
Ich sehe gar nicht ein an einem EC-Automaten, bei dem ich womöglich Gebühren zahlen muss fürs Abheben, Geld zu holen damit ich etwas bezahlen kann, in einem Geschäft das angibt Kartenzahlung anzubieten. Das ist eindeutig Verschulden des Geschäftes und es muss mir eine Lösung anbieten.
Also ich wäre sicher nicht mit dem Kind durch den Regen gegangen und hätte ihm das Geld nach seinem Urlaub vorbeigebracht.