Abfindung während der Elternzeit einvernehmlich

Hallo zusammen,

während meiner Elternzeit wurde die Firma in der ich angestellt bin an eine andere Firma verkauft. Mir wurde direkt gesagt, dass es meine Stelle nicht mehr gibt. Zum 01.03.2023 wollte ich in Teilzeitelternzeit wieder zurück kommen. Seit 3 Wochen zackere ich mit dem Antrag rum. Sie haben erst mal direkt widersprochen. Ich soll mich jetzt bei den Tochtergesellschaften meines Arbeitgebers melden und da nach einem Job fragen. (Die spinnen total) Sie sagen auch immer wieder wir können auch eine einvernehmlich Lösung finden wenn ich nicht mehr da bleiben möchte.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das in Anspruch nehme. Eigentlich würde meine Elternzeit noch bis Oktober 2023 gehen. Ich frage mich jetzt was ich als Abfindung fordern könnte.
Ich habe noch einen Nebenjob den ich während meiner Elternzeit ausübe, also hätte ich hier kein Problem mit Arbeitslosigkeit etc.
Hat jemand Erfahrung mit einer Abfindung in Elternzeit und wie hoch war diese (wie viel Gehälter)
Danke

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Dazu würde ich mich unbedingt anwaltlich beraten lassen und auf keinen Fall selbst eine Zahl erfinden. Das ist ja auch abhängig davon, seit wann du im Betrieb bist, etc.

Ist dein anderer Job denn sozialversicherungspflichtig, also mehr als Minijob?
Wenn nein, denke daran, dass du mit Kündigung/Aufhebung nicht mehr in EZ bist und daher deine Krankenversicherung selbst zahlen musst. Es sei denn du bist verheiratet und kannst über deinen Mann familienversichert sein.

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Ja bin mehr als auf 520Euro angemeldet. Hat sich während meiner Elternzeit erhöht und bin versichert.

Klar würde ich mich beraten lassen. Mich würde nur interessieren ob jemand so eine Konstellation schon hatte.

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Auch von mir der Ratschlag hier unbedingt eine Anwältin mit ins Boot zu holen.

Grundsätzlich besteht dein Vertrag ja weiter und du hast sowohl das Recht in deiner EZ Teilzeit zu arbeiten, als auch nach deiner EZ in eine vergleichbare Position zurückzukehren. Daran ändert die Betriebsübernahme erstmal nichts, die neue Firma übernimmt die bestehenden Arbeitsverträge und sie ist da auch in der Verantwortung, dir eine Position zu besorgen.

Wollen sie dich kündigen, müssen sie sich die Zustimmung bei der zuständigen Landesbehörde einholen, wobei ich vermuten würde, dass dies mittlerweile schon zu spät sein könnte, wenn sie als Grund die Betriebsübernahme und einen damit verbundenen Wegfall von Stellen anführen möchten (müsste man im Detail prüfen).

Das heißt du bist grundsätzlich in einer sehr guten Verhandlungsposition, wenn eine Auflösung mit Abfindung für dich in Betracht kommt. Was letztlich angemessen und auch marktüblich ist, hängt da auch von deiner Position und der Länge der Betriebszugehörigkeit ab. Da würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen.

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Klar würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen bevor ich diese Punkt angehen würde.

Die Stelle sich halt komplett quer. Haben den Antrag auf Elternzeit erst mal abgelehnt. Ich soll mich jetzt bei den Tochterfirmen um eine Stelle kümmern. Keine bietet mir eine Stelle an, sondern ich soll mich jetzt darum kümmern. Das ist schon mal das erste große unding. Ich soll jetzt die Chefs/Vorstände der Tochtergesellschaften anschreiben.
Problem ist auch, dass ich durch die Ablehnung der Teilzeitelternzeit keine Arbeitsbescheinigung für den Grippenplatz erhalte, den wir für Februar erhalten haben.

Bei der Landesbehörde würden sie keine Kündigung durchbekommen.

Mich hat halt grundsätzlich interessiert, ob jemand schon mal so ein Fall hatte.

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Alleine schon dafür würde ich zum Anwalt gehen, dass sie dir schreiben du sollst dir selber ne Stelle suchen.

Ich würde die mal dezent darauf hinweisen, dass du einen bestehenden Arbeitsvertrag mit dir haben und das intern sicherlich besser selber klären können.

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Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr im Falle einer Kündigungsschutzklage. Es kann aber auch mehr oder weniger sein und hängt von den individuellen Umständen ab. Evtl. gibt es auch einen Sozialplan der dazu Regelungen enthält, aber dann wärst du eigentlich darüber informiert worden.

Je nachdem wie gut deine Chancen einer eventuellen Kündigungsschutzklage sind, kannst du individuell die Höhe aushandeln. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das für dich prüfen und beurteilen.
Grundsätzlich ist eine betriebsbedingte Kündigung auch während der EZ möglich. Sie bedarf nur einer besonderen Rechtfertigung und der Zustimmung der Behörden. Da man dich bisher nicht gekündigt hat, scheint man sich diesbezüglich auf Arbeitgeberseite nicht sicher zu sein. Das nur als Tipp von mir als Arbeitsrechtlerin.

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Also einfach ohne Begründung kann der AG gar nicht den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen.

Der musste deinen Vertrag so übernehmen wie er ist.

Aber deine Überlegungen bezüglich Abfindung etc. halte ich vorerst für falsch.

Dadurch, dass dein AG schriftlich den Antrag abgelehnt hat muss er dir erlauben woanders während deiner Elternzeit zu arbeiten.

Also kannst du dir jetzt eine andere Teilzeitarbeit suchen und bis du die hast kannst du ALG I beantragen.

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Viele AG stellen sich quer und freuen sich, wenn frau die Abfindung nimmt.

Keine Mutti im Betrieb, die dauernd auf "Kindkrank" zu Hause bleibt, yuppieh. Ab mit ihr in den Minijob, da geht sie uns nicht auf den Keks.

Menno, lass Dich doch nicht verarschen. Du hast einen Anspruch auf einen GLEICHWERTIGEN Arbeitsplatz; es muss nicht Dein Arbeitsplatz, der angeblich weggefallen ist, sein. Den MUSS der AG Dir geben. Basta.
Halte durch und lass Dich nicht mit einer Abfindung abspeisen, es sei denn, Du hast einen anderen, adäquaten Job (KEINEN Minijob oder ähnliches) - dann, und nur dann, kann eine Abfindung sinnvoll sein.

Wenn Du es allein nicht durchstehst, wende Dich an den Betriebsrat / einen Gewerkschaftsvertreter oder einen Anwalt.

LG, Cherish