BV vom AG, Minijob möglich?

Hallo zusammen,

seit Bekanntgabe der SS befinde ich mich im BV (vom AG erteilt, da ich im medizinischen Bereich arbeite). Ich bekam jetzt ein Angebot für eine Minijob-Stelle (auf 520€ Basis) im Homeoffice. Ist dies möglich bzw. erlaubt? Muss ich meinen AG informieren? Was muss ich beachten? Darf mein AG es ablehnen?

Bin über jede Info und Tipp dankbar
Vielen lieben Dank

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Du darfst einen Minijob annehmen.

Du musst deinen AG informieren. Er kann ablehnen, wenn es sich um Konkurrenz handelt

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Vielen Dank

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Ich würde noch darauf achten, dass sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden. Für die Arbeit beim 1. Arbeitgeber wirst du ja bezahlt durch das BV.

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Ja korrekt…
Vielen Dank

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Minijobs sind beim AG zwingend anzumelden. Wenn er wichtige Gründe hat, kann er dir den Minijob auch untersagen. Ich arbeite in der EZ nachmittags an manchen Tagen in einem Büro, das musste ich auch anmelden. In der Regel gibt es da keine Probleme so lange es keine Konkurrenz ist und wie geschrieben die Arbeitszeiten nicht kollidieren.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann informiere ich meinen AG, und schaue was er dazu sagt… ich habe gelesen, mal steht es, dann Minijobs steuerfrei sind und mal doch steuerpflichtig, dass der AG 25% bezahlt. Was stimmt eigentlich? Haben Minijobs Einflüsse auf die Krankenversicherung?

Wenn als gut klappt, dann könnte ich auch in der EZ diese Minijob-Stelle weiter ausüben, da spricht auch nichts dagegen, oder? Soweit der AG informiert und einverstanden ist…

Sorry für die vielen Fragen

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Für dich ist ein Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei, der AG versteuert den AG-Anteil pauschal mit 25%.
Nein deine Krankenversicherung ist nicht von einem Minijob beeinflusst.

Weitere umfassende offizielle Infos findest du hier: https://www.minijob-zentrale.de/

Bearbeitet von smokefighter