Diskriminierung Mutterschutzlohn verboten. Wo steht das?

Hallo ihr Lieben,

ich lese immer wieder im MuSchugesetz stände es wäre verboten Frauen im Beschäftigungsverbot zu diskriminieren was bedeute, sie müssten den gleichen Lohn bekommen als würden sie arbeiten gehen.
Aber wo genau steht das da?

Liebe Grüße

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Muschg , Paragraph 18

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Kann aber trotzdem weniger sein, weil zB vormals steuerfreie Zuschläge versteuert werden müssen

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Hm, vielleicht schilderst du deinen Fall mal.

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Hey, danke für die Antworten.
Ich kenne den Paragraphen 18 schon,
Kann da aber nicht genau das herauslesen was oft in Foren geschrieben wird.
Ich habe einen Job begonnen als ich schon schwanger war aber es noch nicht wusste.
Ich habe dann nicht lange gearbeitet, da ich direkt ins Berufsverbot geschickt wurde.
Dass das so passiert war mir nicht klar aber ich kann dem auch schlecht widersprechen.
Da hab ich zu viel Angst dass dann doch was passiert und eine Alternative kann mein Arbeitgeber mir leider nicht anbieten.
Jedenfalls bekomme ich eigentlich einen “übertariflichen Zuschlag für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde” leider ist die Formulierung zitiert.
So, nun frage ich mich ob es sinnvoll ist hier etwas zu versuchen oder ob ich das akzeptieren muss.
Ich habe fest mit dem Geld gerechnet und glaube dass mein Arbeitgeber mir auch keinen anderen Job nebenbei erlauben würde.

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Hm, das ist echt eine Zwickmühle.

Ich kenne mich nicht genug aus als dass es Hand und Fuss hätte, was ich jetzt schreibe. Ich bin der Auffassung, dass du normalerweise einen Referenzlohn, also ein en Durchschnitt deiner letzten Arbeitsmonate mit den Zuschlägen im BV bekommen würdest. Aus dem Bauch heraus würde ich jedoch sagen, dass du die Zuschläge in deinem Fall nicht bekommst, da du nicht aktiv arbeitest, sie an deine tatsächliche Arbeitsleistung gebunden sind und dein Referenzlohn der Basislohn ist, da du ja erst angefangen hast 🤔

Ich hoffe, es kann dir jemand noch was Gegenteiliges sagen.

Wegen dem Nebenjob: du bist im BV aufgrund deiner Tätigkeit und weil dein Chef dir nichts MuSchu konformes anbieten kann. Solltest du wo anders einen MuSchu konformen Nebenjob finden, kann er das meiner Meinung nach nicht ablehnen. Du kannst ja nichts für, wenn er dich nicht anders einsetzen kann und von irgendwas wirst du wohl deine Rechnungen bezahlen müssen 🤔

Bin gespannt was Mitleserinnen spannendes wissen...

Alles Gute jedenfalls :-)

Bearbeitet von vorblida
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Hallo!
Ich habe dauerhaft Nachtschicht gemacht. Und Sonntags 12 stunden gearbeitet. Wenn ich schwanger geworden bin, war ich auch in BV geschickt, da ich nicht Nachts arbeiten durfte, klar. Und nichts schwer. Aber mein AG hat mir in BV Lohn bezahlt woe ich Frūhschicht mache. Was war viel weniger als mein Durschnitt.
Habe online geschaut und gefunden dass Zuschläge sind auch mit zu berechnen nur halt alles was war steuerfrei, wird versteuert, aber ist zum berucksichtigen.
Ich war mehrmals bei mein Chef und er hat mich immer ausgelacht. Ich war sogar bei Schwangerschaftsberaterin, sie auch. Umd hat mir, woe mein Chef, gesagt dass ich verstehe kein Deutsch.
Dann habe ich lange uberlegt und bin nach halbes Jahr endlich zu Anwalt gegangen, mein Chef eingeklagt und ūber 8000 euros Nachzahlung bekommen.
Da ich wegen das Monatlich cca 1000€ netto weniger Lohn hätte, hatte ich auch statt maximum Eltermgeld, nur 1200 monatlich. Und das musste ich auch einklagen und es dauert jetzt schon 2 jahren, nie ende.
Also, dein ganzez brutto was du verdient hast vor schwangerschafts beginn, letzte 3 monaten addieren und mit 3 teilen und das wird alles versteuert. Schau kein netto sondern brutto.

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Ich kann es aussuchen und dir schicken Brief von mein Anwalt, da steht genau welches Gesetz das ist/war und alles.

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Da ist es:

"Höhe des Mutterschutzlohns während eines Beschäftigungsverbotes außerhalb
der Schutzfristen errechnet sich dabei nach § 18 Satz 2 MuSchG grundsätzlich aus dem
Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor Eintritt der
Schwangerschaft. Das durchschnittliche Arbeitsentgelt ist dabei nach § 21 MuSchG zu
ermitteln. Bei unterschiedlich hohe Bezügen z.B. aufgrund von (Nach-) Zuschlägen, ist ein
Gesamtverdienst im maßgeblichen Berechnungszeitraum zu ermitteln und dieser durch die
maßgeblichen Zeiteinheiten (Wochen/Monate/Tage) zu teilen - dabei sind grds. auch sog.
Erschwerniszulagen mit Zeitzuschlägen (wie z.B. Feiertags- und/oder
Nachtarbeitszuschläge) zu berücksichtigen"

Bearbeitet von XXAS
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Hallo,

Ich war wie gesagt beim Anwalt und habe mir Rat geholt. Er hat mir gesagt dass ich im Recht bin und hat noch weitere Fehler in der Abrechnung gefunden. Ich habe jetzt meinen Arbeitgeber angeschrieben.
Der hat mir geantwortet dass nicht korrekt abgerechnet wurde aber keine genaueren Angaben gemacht. Jetzt muss ich auf die neue Abrechnung warten.
Es wäre für mich natürlich wunderbar, denn es geht um viel Geld und ich bin schon die ganze Zeit am Schauen wie ich meine finanzielle Situation irgendwie verbessern kann.