Bin ich rechtlich vor Kündigung geschützt?

Hallo zusammen ich bin zum ersten mal in der 5. Woche schwanger. Leider ist es noch zu früh um etwas im Ultraschall festzustellen. Ich bin krank geschrieben weil ich in einem Job arbeite, wo man als schwangere direkt nach Hause geschickt werden muss (hohe Belastung), außerdem fühle ich mich schlapp usw. Ich bin noch in der Probezeit und habe Angst gekündigt zu werden. Meine Frauenärztin sagt ich soll zum Betriebsarzt gehen. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft, man sieht ja auch noch nichts daher noch nicht offiziell bestätigt. Habe Angst das wenn ich es sage, das meine Vorgesetzten zum Chef gehen könnten und er daraufhin die Kündigung überreicht. Also was soll ich tun? #gruebel

Bearbeitet von Evchen98
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Sollte es allerdings zu einer Kündigung kommen, dann ist die nicht vom Tisch, wenn du eine Bestätigung der Schwangerschaft einreichst.
Du musst Kündigungsschutzklage erheben beim Arbeitsgericht
(Hab ich auch erst raus gefunden als ich in der Schwangerschaft die Kündigung bekam 😕)

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Ja das MuSchu schützt vor Kündigung.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464

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Auch schon vorher obwohl die Schwangerschaft noch nicht per Ultraschall festgestellt werden konnte? LG

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Eine mündliche Meldung der SS ist ausreichend, du kannst später noch eine schriftliche Bestätigung vorlegen.

Das negative an früh mitteilen ist halt, falls es nicht hält, dass du danach gekündigt werden kannst. Deshalb warten viele bis zur SSW12 ab, wenn der Beruf kein BV erfordert.

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Hast du einen Festvertrag?

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Nein, meiner geht bis zum 31.12.23

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Dann bist du danach arbeitslos und hast auch keine Ez.

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Was machst du beruflich?

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Ich arbeite bei der Post, ich kann mir vorstellen das die meinen Vertrag verlängern. Die müssen ja schließlich kein Elterngeld zahlen nach der Geburt. Mein ET ist grob geschätzt Ende Januar. Überschneidet sich fast mit dem Ende des Vertrags.

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Nun ja. Dafür haben sie aber jetzt nichts von dir und müssen deine Stelle neu besetzen.
Du wirst ja nach der Geburt nicht sofort nach der Schonfrist arbeiten.

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