Elternzeit verlängern? Kündigen oder Familienversicherung?

Hallo
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber (1). Diese ging jetzt zwei Jahre von Ende November 2021 bis Ende November 2023.
Ich habe dieses Jahr im April einen 520€ Job bei einem anderen Arbeitgeber (2) angefangen. Diesen würde ich auch gerne so weiter machen, da ich für mehr Stunden nicht verfügbar bin weil wir keine Betreuung für meine Tochter haben.
Jetzt überlege ich ob es Sinn macht, zu versuchen meine Elternzeit bei Arbeitgeber 1 um ein weiteres Jahr zu verlängern, damit ich Versicherungsmäßig weiterhin abgesichert bin (ich möchte dort auf keinen Fall wieder anfangen zu arbeiten).
Wir wollen nämlich im Sommer starten auf ein weiteres Kind hinzuarbeiten. Und wenn ich zum November bei Arbeitgeber 1 kündigen würde, hätte ich ja praktisch nichts und soweit ich das verstanden habe hat man wenn man beim Mann mit Familienversichert ist nicht all zu viele Vorteile.
Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Würdet ihr das auch so machen oder fällt jemandem etwas besseres ein?
Vielen Dank schon mal!

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Mit einem 520€ Job hast du sowieso nicht so viele Vorteil, sodass eine Familienversicherung da nichts schlechter machen kann.
Wenn du aber bereits jetzt weißt, dass du nie mehr zum Arbeitgeber 1 gehen möchtest, dann kündige doch direkt und halte die nicht noch länger hin.
Wenn die es dir sowieso nicht erlauben sollten die Elternzeit zu verlängern, musst du eh kündigen.

Was besseres würde mir schon einfallen, aber das passt dann nicht zu deinem Vorhaben/deiner Vorstellung :-D

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Sehr schlechter Rat, zu kündigen! Wenn sie die Elternzeit verlängert, bekommt sie im Fall einer erneuten Schwangerschaft den vollen Arbeitgeberzuschuss von AG eins, wenn sie die Elternzeit rechtzeitig zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Und der Verlängerung muss AG eins zustimmen.

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Naja..Ich sehe nicht nur immer meinen persönlichen Vorteil, sondern sehe auch das Thema vom Arbeitgeber, weil ich kein ICH-Mensch bin.
Dem Arbeitgeber nichts mehr bringen wollen, aber das Geld von Ihm kassieren, wäre nicht meine Welt.

Bevor ich ein zweites Kind bekommen würde, würde ich zumindest mal wieder arbeiten gehen, damit ich nicht nur den lächerlichen Mindestsatz an Elterngeld bekommen..so lebt aber eben jeder anders.

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Hallo Summer21,
du kannst das dritte Jahr Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers anhängen, indem du Diese mindestens 7 Wochen vorher schriftlich anmeldest.
Wenn du innerhalb der Elternzeit wieder schwanger wirst, kannst du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und erhältst das Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse und den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Zudem erwirbst du dann auch wieder einen Urlaubsanspruch. (Vorausgesetzt, der AG hat für Elternzeit – volle Kalendermonate – den Urlaubsanspruch gekürzt. Ansonsten hast du auch während der gesamten Elternzeit Urlaubsanspruch.)

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nein , kannst du nicht ohne ZUstimmung das AG wird die Elternzeit nicht verlängert

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Vielleicht solltest du dich endlich mal in entsprechenden Gedetzen belesen! Selbstverständlich kann sie die Elternzeit verlängern, ohne die Zustimmung des AG!

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Ob nun selber gesetzlich versichert oder familienversichert macht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung soweit ich überschaue keinen Unterschied. Einzig irgendwelche Bonussysteme oder ähnliches könnten auf den Versicherungsnehmer begrenzt sein.

Aber was anderes ist wesentlich relevanter: Du hast Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei deinem Arbeitgeber wenn du zu dem Zeitpunkt deine Elternzeit beendest.
Wenn ihr also plant diesen Sommer wieder schwanger zu werden und das Klappt bis zum März 2024 dann beginnt dein neuer Mutterschutz spätestens im November 2024 oder jeweils eher wenn es eher klappt.
Dann kannst du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beenden und bekommst von beiden AGs den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld! Danach gehst du wieder in Elternzeit. Die AG bekommen die Gelder über die Umlage zurück.

Daher EZ mit spätestens 7 Wochen Frist um 1 Jahr verlängern und dann bei Bedarf zum Ende der EZ November 2024 kündigen oder bis März schwanger sein dann bist du bis dahin im Mutterschutz.

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Vieeeelen Dank! Das mit dem Mutterschaftsgeld hatte ich überhaupt gar nicht mehr auf dem Schirm. Das ist natürlich echt wichtig zu wissen! Danke