Hallo,
wir planen gerade unsere Elternzeit und Elterngeld.
Haben das ganze bisher mit den Planer von https://familienportal.de/ gemacht.
Das ganze soll so aussehen:
Mutter
1.- 2. Monat Mutterschutzgeld (Basiselterngeld)
3.-23. Monat Elterngeldplus
Vater
1. Monat Basiselterngeld
23. Monat Elterngeldplus
Damit kommen wir auf insgesamt 3 Monate Basiselterngeld und 22 Monate Elterngeldplus -> also 14 Monate Basiselterngeld.
Die Fragen die jetzt aufkamen:
1. Der Vater muss ja zwei Monate Elterngeld beziehen - reicht es also so wie geplant aus, das es ein Monat Basiselterngeld und ein Monat Elterngeldplus ist? Oder müssen es zwei Monate "Basiselterngeld" sein?
2. Elterngeldplus muss ohne Unterbrechung genommen werden - der Vater darf dies ja aber im 23. Monat dann auch nehmen, da die Mutter ohne Unterbrechung bezogen hat - richtig?
Danke für eure Hilfe! Gar nicht so einfach alles
Elterngeldplus 2 Fragen
1. Nein das reicht nicht. Der Vater muss 2 Basismonate, oder vier plus Monate machen. Oder eben 1 Basis und 2 plus.
2. Bin nicht sicher... Müsste aber gehen. Ihr habt ja beide keine Unterbrechung euer Plus Monate. Nur er hat eben zu wenig...
Über Partnerschaftsbonus könntet ihr noch 4 Monate extra bekommen wenn ihr beide Teilzeit arbeitet... Ist vielleicht interessant.
Ah okay -> Hab ich mir schon gedacht.
Haben nun aber auch die neuen Regelungen ab April 2024 gesehen. Dort soll ja dann sowieso nur 1 Partnermonat gleichzeitig genommen werden können. Das heißt, unsere Planung müssen wir nochmal überdenken - da der zweite Monat (bzw. die zwei Elterngeldplus-Monate) getrennt genommen werden müssen.
Kurz gesagt heißt das für uns: der Mann kann den 1. Monat gleichzeitig nehmen und kann dann frühstens den 24. & 25. Monat (Elterngeldplus) wieder nehmen, wenn die Frau nicht zwischendurch wieder arbeiten gehen will. Lol !? Was eine Regelung...
Oh man
Nochmal kleine Korrektur zu oben, selbst das geht nicht, da der getrennte Monat, innerhalb des ersten Lebensjahres passieren muss!
Wer denkt sich sowas aus?
Hallo,
nur als kleine Ergänzung: Zumindest bei der aktuellen Regelung kannst du selbst maximal 22 Monate Elterngeld beziehen, teilweise ist es noch weniger. Falls dein Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, werden nämlich die Mutterschutz-Tage, die dir entgangen sind, nach der Geburt drangehängt. Du bekommst dann also beispielsweise neun Wochen Mutterschaftsgeld, wenn dein Kind eine Woche vor ET kommt. Dadurch hast du dann aber drei Monate Basiselterngeld und es bleiben weniger
Elterngeldmonate zum Aufsplitten übrig.
Vorausgesetzt, es sind nur wenige Tage/ Wochen. Bei Frühchen gelten wieder andere Regeln, aber davon gehen wir natürlich nicht aus :)
Alles Gute!