Kündigung und Weihnachtsgeld

Hey,
Ich habe zum 31.12 mein Arbeitsverhältnis gekündigt (War 5 Jahre in dem Betrieb). Nun wird ja im November das Weihnachtsgeld ausbezahlt; wisst ihr zufällig ob mir dies noch zusteht?

TvÖD S8B

Im Netz liest man viel unterschiedliches🙄🫣

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Das müsste im Tarifvertrag stehen..bei uns steht z.b. drin dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt bestehen muss

Bearbeitet von soulmate87
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Da find ich eben nix. Im Arbeitsvertrag ist das Weihnachtsgeld garnicht aufgelistet🫣 und ansonsten finde ich dazu auch nichts🙈

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Es steht im TVöD unter Jahressonderzahlung (Paragraph 20), weil es so offiziell heißt. Den Begriff Weihnachtsgeld gibt es offiziell im TVöD nicht mehr.

Bearbeitet von Yosan
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Ja, natürlich! Du hast ja dann schließlich das gesamte Jahr gearbeitet.
Im TVöD steht es jedem zu, der am 1.12. in einem aktiven Arbeitsverhältnis steht. Falls man unterjährig angefangen hat oder z.B. zum 15.12. ein Auflösungsvertrag geschlossen wurde, würde es entsprechend gekürzt.
Dir steht es in voller Höhe zu.

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Im TvÖD musst du es leider zurückzahlen, wenn du vor 31.3. im Folgejahr, also vor dem 31.3.24 in deinem Fall, kündigst.
Das heißt du bekommst es, die fordern es aber spätestens im neuen Jahr zurück.
Ganz ganz selten sind die Träger kulant und du darfst es behalten.

Der beste Zeitpunkt für den Antritt einer neuen Arbeitsstelle im öD ist darum immer April und Mai. Dann kannst du die vorherige Sonderzahlung behalten,und bekommst beim neuen Arbeitgeber im November darauf auch die volle Jahressonderzahlung, weil 6 Monate Betriebszugehörigkeit Voraussetzung dafür ist.

Einzige Ausnahme: du wechselt trägerintern. Dann darfst du das Geld behalten. Also interne Versetzung.

Ich hatte das Spiel jetzt gerade und habe extra einen Auflösungsvertrag ausgehandelt (hab im Mai gekündigt und hätte eigentlich 5 Monate Kündigungsfrist gehabt), damit ich am 1.6.23 beim neuen Arbeitgeber starten kann und im November volle 6 Monate dort gearbeitet habe, um 100% Jahressonderzahlung zu erhalten.

Bearbeitet von missbalou
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Habe es gefunden, es steht mir anscheinend doch noch zu😊

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Dann hab ich wohl einen kulanten AG im ÖD gehabt....
Habe zum 31.12.2022 beim alten AG gekündigt und direkt am 01.01.2023 beim neuen AG angefangen. Allerdings beides ÖD.
Habe für 2022 das "Weihnachtsgeld" ganz normal erhalten. Rückgefordert wurde es nicht.

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