Hallo ihr lieben,
Ich bin ganz frisch schwanger in der 5. Woche und arbeite im Krankenhaus. Hier gibt es auch einige Bereiche, in denen ich problemlos eingesetzt werde, allerdings halt auch hin und wieder in der Notaufnahme. Außerdem mache ich Nachtdienste, allerdings muss ich da nicht vor Ort sein.
Glücklicherweise habe ich jetzt im Dezember sehr viel Urlaub und muss nicht in der Notaufnahme arbeiten, sodass das jetzt schwanger eigentlich kein Problem ist.
Allerdings stehen natürlich die Feiertage an, und da muss natürlich jeder aus der Abteilung mindestens 1x ran, und so hab ich da einen Dienst in der Notaufnahme.
Ich bin total unsicher, wie ich damit jetzt umgehen soll, weil das tatsächlich der einzige Ort ist, an dem ich schwanger nicht gerne arbeite, alleine schon wegen Infektionsmöglichkeiten und teilweise aggressiven Patienten.
Nur möchte ich eigentlich ungern jetzt so früh Bescheid geben, falls es doch nicht klappen sollte. Auf der anderen Seite sollten natürlich gerade die Feiertage möglichst frühzeitig sicher geplant sein (wobei es natürlich auch immer Krankheitsfälle geben kann), sodass es da natürlich besser wäre, frühzeitig Bescheid zu wissen.
Wie seht ihr das?
Wann verkünden - Dienst an den Feiertagen
Meine FA hat mir mal gesagt, wenn sie einen Herzschlag sehen und das Kind nicht abtreiben können sie davon ausgehen, in 7 Monaten eine Geburt zu erleben.
Es gibt natürlich viele Geschichten von Frauen, bei welchen nach dem Herzschlag noch was passiert ist, aber tatsächlich ist das (auch wenn einem sich die Geschichten natürlich einbrennen) die absolute Seltenheit. Ich persönlichcwürde also noch 2 Wochen abwarten, in der siebten Woche sieht man den normalerweise, und dann Bescheid geben. Das dürfte dann um den 09.12. herum sein und dann wäre noch massig Zeit, das ganze an den Feiertagen umzuplanen 😊
Danke dir für deine Einschätzung !
Ja, ich glaube so werde ich das machen. Ich hoffe nur dass ich die Termine bei meiner Gynäkologin vernünftig legen kann..
Naja. Der Dp müßte ja für Dezember schon fertig sein. Somit werden die Doenste schon eingetragen sein.