Elternzeit wann beantragen 33. ssw Hilfe

Hallo zusammen, ich werde voraussichtlich am 02. April entbinden. Bin im Beschäftigungsverbot. Bald fängt ja auch der Mutterschutz an. Aber wann beantrage ich Elternzeit? Ich meine ich kann ja auch früjee oder später entbinden 😕 da kann ich mich ja schlecht auf den 02. april verlassen und es jetzt schon beantragen? Oder soll ich es sofort in der ersten Woche nach der Entbindung tun? Oder lieber jetzt und erstmal den 02. April datieren und abschicken. Meiner Arbeitsstelle habe ich geschrieben abe bisher noch nichts erhalten. Wollte mich mal erkundigen, wie ihr das so macht oder gemacht habt. Habe Angst eine frist zu verpassen. Ps: möchte für zwei Jahre in elternzeit

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"Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist."

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Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet.

Wie bereits richtig geschrieben, beginnt die erst nach dem Mutterschutz (aber Achtung, der Mutterschutz wird trotzdem auf die drei Jahre Gesamtdauer angerechnet). In der Regel reicht es also, in der Woche nach der Entbindung die Elternzeit anzumelden, den Termin brauchst Du nämlich ("für mein am xx.xx.2024 geborenes Kind Heidelinde"). Und da ist die Formulierung "im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz" vollkommen in Ordnung, den Beginn musst Du nicht genauer spezifizieren. Lediglich das Ende solltest Du genau mit reinschreiben. Und ob Du ein, zwei oder drei Jahre oder irgendwas dazwischen nehmen willst, kannst Du ja jetzt schon entscheiden.

Bearbeitet von onthebrightside
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"Und ob Du ein, zwei oder drei Jahre oder irgendwas dazwischen nehmen willst, kannst Du ja jetzt schon entscheiden."

Man kann auch durchaus weniger als ein Jahr Elternzeit nehmen. Es muss nicht etwas zwischen ein und drei Jahren sein.

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Das ist richtig, danke für die wichtige Ergänzung.

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Jetzt machen kannst du es nicht. Aber du kannst jetzt alles vorbereiten. Das heißt den Brief schreiben oder falls dein Arbeitgeber dazu ein Formular hat das ausfüllen. Offen lässt du die Daten des Kindes und speicherst es ab und dann ist das in der Regel kein Ding nach der Geburt noch das Datum und ggf falls notwendig den Namen des Kindes eintragen und fertig.

Darüberhinaus gibt es bei meinem
Arbeitgeber vor dem Mutterschutz ein Personalgespräch. In dem auch nach den Plänen gefragt wird. Klar muss ich mich da nicht exakt festlegen aber ich kann ja schon mal kommunizieren ob ich nach 3 Monaten oder erst nach 3 Jahren wieder komme und ob ich die Stunden reduzieren will. Das ist alles nicht bindend aber der Arbeitgeber kann sich ein paar Pläne machen. Schon bevor die Mutter dann tatsächlich ca. 5-8 Wochen später die Elternzeit anmeldet. Und dann mit dem offiziellen Antrag die Pläne umsetzen.

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Hey!
Du kannst den Antrag schon vorab abschicken und reichst die Geburtsurkunde nach. Dann kommst du nicht in Stress, wenn sich das Amt Zeit lässt.

Dann kreuzt du "im Anschluss an die Geburt/ Mutterschutzfrist" an.
Dein Mann hingegen muss die 7 wochen Frist einhalten und muss ankreuzen "im Anschluss an die Geburt".

Egal, wieviele Monate du nimmst- du kannst die 3 Jahr auf 3 Zeiträume aufteilen.

Liebe Grüße
Schoko

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Ich glaub du verwechselst da was.

Elternzeit ist kein Antrag und ankreuzen muss /kann man da nichts.

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Hm. Ich überlege gerade, ob ich den nur als Beamte habe und andere nicht? Aber ich hatte einen Antrag zum Ankreuzen.

Achso. Jetzt habe ich deinen Unterton verstanden. Ich füge es mal kommentarlos bei.

Bearbeitet von schokofrosch
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Nicht jetzt und nicht jetzt mit Datum und gar nicht beantragen.

Bereite das Schreiben vor, …“… im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xy.xx.xx (hier das gewünschte Enddatum).“…

Dann nach der Geburt einfach das Datum eintragen, das kann der Papa ja machen, und zum AG.

7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes muss das Schreiben beim AG sein.

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Erstmal vorweg - Es ist kein Antrag, sondern eine Mitteilung!

Ich habe Ende Mai vET und habe vor Weihnachten meiner Chefin schon mündlich mitgeteilt, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehmen werde.
Die richtige Mitteilung gibt's dann nach der Geburt.

Mein Partner wird 8 Wochen vor vET seine Mitteilung abgeben.