Arbeitszeiten Mutterschutzgesetz

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der 19. SSW.

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 40-Std-Woche an 5 Arbeitstagen.
Im Mutterschutzgesetz steht jedoch, dass man täglich 8,5 Std. arbeiten und in einer Doppelwoche 90 Stunden haben darf.
Darf ich dann trotzdem die im Mutterschutzgesetz geltenden Stunden erreichen oder gilt dies in meinem Fall dann schon als Überstunden, weil es im Vertrag anders geregelt ist?
Hierzu finde ich leider keine genaueren Angaben.

Bisher hab ich nämlich meistens Überstunden gleistet und ich möchte wissen, ob dies weiterhin so möglich ist, wenn ich die Grenzen lt. Gesetz nicht überschreite.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe. :)

LG

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Hallo,
ich hatte eine 41-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt. Heißt pro Tag 8 Stunden und 12 Minuten. Ich durfte in meiner Schwangerschaft Überstunden machen, aber nur 18 Minuten pro Tag, da ich ja nur 8,5 Stunden pro Tag arbeiten durfte.
Bei dir würde das bedeuten, du dürftest 30 Minuten pro Tag Überstunden machen, denke ich.
Hilft dir das?