Frage zur Arbeitslosengeld Berechnung

Also, ich wurde zwei Monate nach der Elternzeit wegen einer Umstellung in der Firma gekündigt. Mit drei Monaten Kündigungsfrist und ohne Abfindung.

Mein Arbeitsverhältnis endete am 31. Juli.
Im August war ich arbeitslos, ab dem 1. September habe ich einen neuen Job.

Online steht, dass zur Berechnung von ALG 1 die zwölf Monate vor der Kündigung in Anspruch genommen werden.
Wie ist es, wenn man in Elternzeit war? (Ich war 15 Monate in Elternzeit, dann habe ich noch fünf Monate gearbeitet.)

Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet und hatte 4500 Euro brutto.
Nach der Elternzeit war ich in Teilzeit mit 2800 Euro brutto.
Auf meinem Bescheid steht, dass sie zur Berechnung nur die fünf Monate nach der Elternzeit genommen haben. Die Monate, in denen ich noch in Elternzeit war, sind nur übersprungen. Ich dachte, es würde nur wie beim Elterngeld, sieben Monate vor der Elternzeit plus diese fünf nach der Elternzeit genommen und dann der Durchschnitt aus diesen zwölf Monaten genommen. Wieso nur die fünf?

Ich habe Widerspruch eingelegt, da dort auch steht, dass sie Daten von der AOK angefordert haben und die AOK mitgeteilt hat, dass ich 2018 im Mutterschutz war.
Klar, war ich das, aber ich war auch nochmal 2022 im Mutterschutz, da ich zwei Kinder habe. Das steht nirgendwo. Nur ich dachte, die haben vielleicht alles falsch berechnet und wissen nicht, dass ich in Elternzeit war.

Die Antwort der Agentur für Arbeit war, dass ich aufgrund von Kindern 67 % bekomme, egal wie viele Kinder ich habe. 🙈 Das war gar nicht meine Frage. Und ich weiß, dass ich egal ob ich 1 oder 10 Kinder habe, mehr als 67 % nicht bekomme. Meine Frage an die war wieso nur 5 Monate zur Berechnung herangezogen wurden.

Ich muss betonen, dass es wirklich jetzt nur um Neugierde geht, weshalb sie mir nur den Durchschnitt aus den letzten 5 Monaten genommen haben und nicht die letzten 12 Monate, wie überall steht. (Mit ausgeklammerten Mutterschutzmonaten)

Es interessiert mich einfach und ich will es gerne wissen. Falls mir jemand es erklären kann, würde ich mich freuen.

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Wichtig ist die Frage, für wie viele Stunden du dich arbeitslos gemeldet hattest. Hast du angegeben, dass du auch nur für ~25 Stunden zur Verfügung stehst?
Denn dann wäre es egal, welche Monate zur Berechnung herangezogen werden. Dein Stundenlohn ist ja der gleiche geblieben und wenn du nur Teilzeit suchst, wäre dementsprechend auch dein Vollzeitgehalt ohnehin herunter gerechnet worden.

Bearbeitet von Imalya
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Ich habe mich als Vollzeit angemeldet, da meine beiden Kinder im Kindergarten sind. Die neue Stelle, die ich jetzt habe, ist auch eine Vollzeitstelle.

Ich verstehe nicht, wieso sie es ausgerechnet nur aus diesen 5 Monaten/150 Tagen berechnet haben, dass ich den Tagessatz bekomme, wenn ich immer dauerhaft gearbeitet habe. Außer jetzt Elternzeit und in 2018.

Online steht, dass man 12 Monate/365 Tage nimmt und auf den „Tageslohn“ kommt. Dann die Pauschale abziehen und von dem, was übrig bleibt, 67 %.

Nur beispielsweise: 5 x 2800 = 14.000/150 = 93,13 € (minus Pauschale und davon 67 % komme ich auf 49 € am Tag. x 30 Tage sind 1470 € ALG 1.

5 x 2800 + 7 x 4500 = 45.500/365 = 126 €
Minus Pauschale (ich rechne 20 % nur als Beispiel) komme ich auf 101 und 67 % davon sind 67 €. x 30 Tage sind 2030 € ALG 1.

Das ist schon ein großer Unterschied.
Das meine ich. Es steht nirgendwo etwas über die Berechnung aus 5 Monaten bzw. 150 Tagen. Es steht nur, dass, falls man weniger als 150 Tage gearbeitet hat in den letzten 24 Monaten, es fiktiv berechnet wird. Aber das ist bei mir nicht der Fall. Und es steht auch, dass Elternzeit bis zu 3 Jahren ausgeklammert wird.

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Voraussetzung ist, dass du in den zwei Jahren vor der Elternzeit mindestens an 150 Tagen Arbeitsentgelt erhalten hast.

War das bei dir der Fall ?

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Hast du ne Rechtsschutzversicherung?

Wenn ja: Anwalt für Sozialrecht.

Wenn nein. Hmm. Fraglich ob sich die Diskussion lohnt...

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Ja, das habe ich.
Ich kann auch nochmal Widerspruch einlegen, wollte aber erst sicher sein, dass ich es gut verstanden habe.

Dachte vielleicht, wenn man in Elternzeit war, rechnen sie das irgendwie anders als wenn man dauerhaft gearbeitet hat.

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Kurzes UPDATE.

Die haben 12 Monate zur Berechnung genommen. Von 1.8.2023-31.7.2024. Bis 1.3. 2024 war ich in Elternzeit. Die Monate sind übersprungen, aber keine weiteren 7 Monate vor Elternzeit zur Berechnung genommen, sondern nur die 5, die ich nach der Elternzeit gearbeitet habe, und durch 150 Tage geteilt und so sind sie auf den Tagessatz gekommen. Nicht 12 Monate, die ich vor und nach der Elternzeit gearbeitet habe/365 Tage, wie online steht, sondern 12 Monate-7 Monate mit Elternzeit=5 Monate, die ich gearbeitet habe/150 Tage, wie viel sind in 5 Monaten.

Online steht auch, dass Elternzeiten ausgeklammert sind, wenn das Kind nicht älter als drei Jahre ist. Mein Kind ist nicht einmal zwei. 🙈 Die Dame am Telefon musste mit ihrer Vorgesetzten reden, da sie es selbst nicht gewusst hat.
Sie sagte mir: „Das sind diese Rahmen“, sonst gibt es Eltern, die haben mehrere Kinder und sind dann zehn Jahre in Elternzeit.

Aber dafür steht online "Elternzeit nicht länger als 3 Jahren". 🤣 Ich meine, jetzt verstehe ich es, aber so sollen die das dann auch schreiben, nicht dass selbst Mitarbeiter nicht wissen, was richtig ist. Weil mir hat die Dame am Telefon gesagt, dass die dann 12 Monate mit Monaten, die ich gearbeitet habe, Elterngeld ausgeklammert, nehmen. Dann war sie selbst geschockt, als sie meinen Antrag geöffnet hat und musste sich konsultieren.

Bearbeitet von Melissa12110514