Hallo zusammen,
Wir wollten das Elterngeld für unser 2. Kind beantragen. Ich habe seit letzten Jahr Dezember ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) wo ich als Hobby nebenher mache.
Beim ausfüllen vom Antrag kamen nun auf der letzten Seite Gewinnermittlungen die man ausfüllen muss. Muss man das wirklich ausfüllen oder reicht eine EüR die man beifügt? Habe schon gelesen das eine EüR völlig reicht.
Vllt kenn sich jemand aus bzw hatte das gleiche bereits schon mal der mir weiterhelfen kann.
Herzlichen Dank.
Viele Grüße
Patricia