Hallo zusammen,
unsere Tochter geht in die Kita bis 14 Uhr. Wir arbeiten beide Vollzeit und haben aktuell niemanden der die Kleine um 14 Uhr abholen kann. Mehr als 35 Stunden haben wir nicht bekommen im August.
Jetzt läuft der Urlaub bald aus und wir haben in der Kita um die Ecke auch einen bis 14 Uhr Platz erhalten. Dort könnte mein Vater die Kleine fußläufig die Kleine abholen, da er kein Auto hat und in der Nähe von uns wohnt.
Jetzt habe ich in den aktuellen Kita Vertrag geschaut da steht man kann 6 Wochen vor Ende des Kita Jahres kündigen bei Umzug 3 Wochen zum Monatsende.
Aber es ist ja kein Umzug.
Meint ihr wir können trotzdem kündigen? Einen Vollzeit Kitaplatz geben sie uns nicht eine andere Lösung haben wir nicht nur der Kitswechsel löst unser Problem.
Vollzeitberufstätigkeit und Kitawechsel
Vertrag ist Vertrag so einfach kündigen wirst du jetzt nicht können erst 6 Wochen vor Ende des kitajahres wieder . Beziehungsweise wechseln könnt ihr allerdings werdet ihr den Platz trotzdem noch weiter bezahlen müssen , neu besetzt werden kann er aber trotzdem nicht . Ihr werdet dann doppelt zahlen müssen
Sorry aber ist das hier nur deine Vermutung oder kennst du dich damit aus? Es liegt ja ein wicjtiger Grund vor wir können sonst beide nicht unserer Arbeit nachgehen
Ein Vertrag ist ein Vertrag und als solcher einzuhalten, wenn man sich nicht an ihn zu halten bräuchte, dann wäre er doch nutzlos. Wenn in eurem Vertrag keine Sonderkündigungsrechte außer Umzug aufgeführt sind, dann gibt es eben keine anderen.
Ansonsten ist das doch das ganz klassische Schicksal von Millionen von Eltern, das Kitazeiten und (gewünschte) Arbeitszeiten nicht zusammenpassen. Dann muss man sich anpassen (Teilzeit, versetzt arbeiten, Babysitter, ergänzende Tagesmutter etc.). Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Kitaplatz. Ich verstehe aber nicht, warum ihr überhaupt den ersten Kitaplatz abgenommen habt, wenn ihr wusstet, dass ihr so euer Arbeitspensum nicht erfüllen könnt. Da hättet ihr von Anfang an eine andere Lösung suchen müssen.
Ihr könnt also nur auf die Kulanz der ersten Kita hoffen oder eine Weile doppelt zahlen. Rechtlich habt ihr keine Handhabe.
Ich würde mal bei der Kita nachfragen, ob es da so eine Warteliste oder so gibt. Denn in den meisten Gegenden ist es doch so, dass die Kitaplätze knapp sind. Wenn ein anderes Kind euren Platz übernehmen würde, müsst ihr nicht mehr zahlen.
Die Kita ist nicht verpflichtet den Platz vor Ablauf der Vertragslaufzeit neu zu vergeben und die anfallenden Kosten zu erlassen.
Verpflichtet ist die Kita nicht. Aber wenn es eine Warteliste gibt - warum sollte die Kita was dagegen haben? Würde auf jeden fall mal nachfragen!
Die Kündigungsfrist ist rechtens und eurem Fall bindend. Ihr könnt halt auf Kulanz hoffen. Viele Kitas führen allerdings keine Wartelisten mehr (zu viel Aufwand). Sollte das der Fall sein, würde ich erfragen, ob ihr privat einen Nachrücker stellen könnt und welche Kriterien der erfüllen muss. Dann halt über Nachbarschaftsportale, FB-Gruppen, Netzwerk... suchen.
In beiden Einrichtungen Beiträge zahlen funktioniert nicht so einfach, weil nur eine davon die staatliche Förderung bei der Kommune geltend machen kann. Heißt bei einer müsstet ihr die Vollkosten tragen, bei 35 Stunden sicher weit jenseits der 1000 Euro.
In einem Standardvertrag, d.h. bei Regelung über AGB, ist eine solche Kündigungsfrist unzulässig und damit unwirksam:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/kita-vertrag-kuendigen/
Es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für Dienstverträge. Das sind vier Wochen.