Elterngeld Plus und anschließendes Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Community,

wir sind zum zweiten Mal schwanger und meine Frau bezieht gerade noch Elterngeld Plus für unser erstes Kind und arbeitet aktuell in Teilzeit. Aller Voraussicht nach wird sie nahtlos in ein Beschäftigungsverbot übergehen (sie ist Fahrlehrin und der Arzt befindet den Job als nicht sicher/förderlich).

Nun meine Frage: wird das Geld, welches sie im Beschäftigungsverbot erhält auf Basis ihres verdienten Gehalts in der Elterngeld Plus Zeit berechnet, was demzufolge sehr gering ausfallen würde. Oder wird auch hier wieder das Geld auf Grundlage des Gehalts, welches sie in Vollzeit vor der ersten Schwangerschaft erhalten hat, berechnet?

Ich hoffe ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und danke Euch schon Mal für Eure Hilfe :)

Viele Grüße
Tim

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Der Arzt darf kein BV aufgrund des Jobs ausstellen. Dafür ist der Arbeitgeber zuständig.

Auf welcher Grundlage das Geld berechnet wird, kommt drauf an was zum Zeitpunktes des BV für ein Gehalt vereinbart ist.

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Hey danke für deine schnelle Antwort.
Das mit dem Arbeitgeber und dem Arzt ist natürlich richtig, da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Also ist es nicht relevant, dass meine Frau die letzten 3 Monate nur Teilzeit gearbeitet hat, solange sie sich zum Zeitpunkt des Beschäftigungsverbot wieder in einem Vollzeit Angestelltenverhältnis befindet?

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Korrekt. Ab dem Punkt, wo sie ohne Schwangerschaft wieder Vollzeit gearbeitet hätte, bekommt sie auch im BV das Vollzeitgehalt.