Beschäftigungsverbot - muss ich dennoch zum Arbeitsgeber zu Terminen?

Hallo liebe Leser.

Ich habe eine Frage die mich schon wochenlang beschäftigt. Ich bin fest angestellt und habe mir während der Elternzeit einen Nebenjob in einem anderen Unternehmen gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe es dem neuen Arbeitgeber (im folgenden AG) natürlich mitgeteilt. Wegen unterschiedlicher Probleme würde ich die ersten Wochen der Schwangerschaft krank geschrieben. Mein AG wollte dennoch ständig irgendwelche treffen mit mir um wirklich belanglose Dinge zu besprechen (Stundentabelle z.B. also alles Dinge die man auch schriftlich klären könnte-wofür man nicht zum Personalgespräch muss). Wochenlang wurde ich per Mail und WhatsApp von meinem AG fertig gemacht. Ich habe mittlerweile Panikattacken, wenn ich nur den Namen auf dem Display lese. Es sind die letzten Wochen immer wieder Streitthemen aufgekommen (wiederholt falsche Lohnzahlung, Terrorisieren wegen irgendwelcher ärztlicher Dokumente, die ich aber einfach noch nicht in der Frühschwangerschaft bringen konnte, Unterschlagen von Lohnzetteln und Dokumenten für die Krankenkasse usw...). Wir sind wirklich nicht mehr gut aufeinander zu sprechen und ich werde, sobald meine Elternzeit beginnt kündigen. Achja, ich bin seit Bekanntgabe vom Chef ins Beschäftigungsverbot geschickt wurden. Nun die eigentliche Frage- muss ich denn, wenn ich Beschäftigungsverbot habe, mich dem Terror aussetzen und die Termine vom Chef wahrnehmen? Und wie ist das mit Mutterschutz und Elternzeit? Im Internet finde ich leider gar nichts und der Anwalt meiner kostenlosen Rechtsberatung kann mir auch nicht helfen. Ich hatte schon einige Fehlgeburten und möchte einfach keinerlei Risiko eingehen.

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Wenn du vom AG ins Beschäftigungsverbot geschickt wurdest, musst du zu deinen normalen regulären Arbeitszeiten natürlich für mutterschutzkonforme Tätigkeiten zur Verfügung stehen! Er muss das dann nur auch mit der Versicherung klären, weil er ja nur die Zeit monetär bezahlt bekommt, die du auch tatsächlich aufgrund des BV nicht arbeitest. Da kannst du mal nachhaken.

Meine Schwester war als Erzieherin im BV, musste an Fortbildungstagen ohne Kinder aber natürlich erscheinen, da diese Tätigkeit mutterschutzkobforme war. Wenn der AG Tätigkeiten für dich hat, die du erledigen kannst, hast du das zu tun. Du wirst ja auch weiterhin bezahlt!

DU BIST NICHT IM URLAUB ODER KRANKGESCHRIEBEN!

Was für eine Anspruchshaltung.

Anders sähe das bei einem ärztlichen BV aus, da dieses ausgestellt wird, wenn jegliche Arbeit das Leben von Mutter oder Kind gefährden würde.

Bearbeitet von Wilhelmi
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Meiner Auffassung nach muss ich das eben nicht, wenn ich ein komplettes Beschäftigungsverbot habe. Es geht ja auch nicht darum, dass ich arbeiten soll, sondern das mein Chef einfach den Chef raus hängen lässt und vom aller feinsten meint ich wäre sein Leib-eigener. Mein Arzt konnte mich nicht ins BV schicken, da mein AG ihm zuvor kam.

Ich versteh halt nicht, wieso ich, wenn wir sowieso nie einer Meinung sind, mir falscher Lohn gezahlt wird, ich Unterlagen nicht erhalten, gleichsam von mir welche gefordert werden, die ich einfach noch nicht bringen konnte, meinen Kollegen falsche Dinge über mich erzählt werden, mir ständig ironische Sätze wie ,, hoffentlich gefährden Sie Ihre Schwangerschaft nicht" (was meiner Meinung nach Mobbing ist), mich dann noch diesem Stress!!! aussetzen muss und immerwieder ein Personalgespräch von Nöten ist.

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Ich würde mich mit der Frage ob du das musst oder nicht gar nicht auseinander setzen. Einfach blockieren/nicht antworten und nicht hingehen und fertig. Unterlagen per Post hinschicken, sobald du sie hast.
Gekündigt bekommt er dich deswegen auf jeden Fall nicht mehr, schon gar nicht vor der Geburt.

Dass dein Lohn nicht oder zu spät gezahlt wird ist ein Stress, dem du leider nicht entkommen kannst, auch wenn du deinen AG offiziell blockieren darfst. Schau also einfach, mit welchem Verhalten du dich selbst am wenigsten stresst und mach das einfach.

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Hast du ein Arbeitshandy oder ist es das private Handy?
Wenn Arbeitshandy.. einfach aus machen.. privates Handy Nummer stumm schalten.

Denn du bist im BV und musst für niemanden mehr erreichbar sein. Du darfst nicht arbeiten.. aus welchen Gründen auch immer die eben vollkommen irrelevant sind.

Wie es mit dem Mutterschutz aussieht und Elternzeit kann ich dir leider nicht sagen.. viele beenden die Elternzeit vor dem Mutterschutz wegen dem Geld, aber ja da werden dir sicher einige andere eher helfen können.

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Da bin ich anderer Auffassung. Das BV scheint vom AG ausgesprochen zu sein und kann daher jederzeit aufgehoben werden sofern ein mutterschutzgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist.
Von daher würde ich davon ausgehen, dass man auch für Rücksprachen etc. zur Verfügung stehen muss.

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Aufgehoben ja.. Dagegen sage ich nichts.
Doch solange der BV besteht ist sie nicht verpflichtet was für die Arbeit zu tun.

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