Hallo liebe Leser.
Ich habe eine Frage die mich schon wochenlang beschäftigt. Ich bin fest angestellt und habe mir während der Elternzeit einen Nebenjob in einem anderen Unternehmen gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe es dem neuen Arbeitgeber (im folgenden AG) natürlich mitgeteilt. Wegen unterschiedlicher Probleme würde ich die ersten Wochen der Schwangerschaft krank geschrieben. Mein AG wollte dennoch ständig irgendwelche treffen mit mir um wirklich belanglose Dinge zu besprechen (Stundentabelle z.B. also alles Dinge die man auch schriftlich klären könnte-wofür man nicht zum Personalgespräch muss). Wochenlang wurde ich per Mail und WhatsApp von meinem AG fertig gemacht. Ich habe mittlerweile Panikattacken, wenn ich nur den Namen auf dem Display lese. Es sind die letzten Wochen immer wieder Streitthemen aufgekommen (wiederholt falsche Lohnzahlung, Terrorisieren wegen irgendwelcher ärztlicher Dokumente, die ich aber einfach noch nicht in der Frühschwangerschaft bringen konnte, Unterschlagen von Lohnzetteln und Dokumenten für die Krankenkasse usw...). Wir sind wirklich nicht mehr gut aufeinander zu sprechen und ich werde, sobald meine Elternzeit beginnt kündigen. Achja, ich bin seit Bekanntgabe vom Chef ins Beschäftigungsverbot geschickt wurden. Nun die eigentliche Frage- muss ich denn, wenn ich Beschäftigungsverbot habe, mich dem Terror aussetzen und die Termine vom Chef wahrnehmen? Und wie ist das mit Mutterschutz und Elternzeit? Im Internet finde ich leider gar nichts und der Anwalt meiner kostenlosen Rechtsberatung kann mir auch nicht helfen. Ich hatte schon einige Fehlgeburten und möchte einfach keinerlei Risiko eingehen.
Beschäftigungsverbot - muss ich dennoch zum Arbeitsgeber zu Terminen?
Hast du ein Arbeitshandy oder ist es das private Handy?
Wenn Arbeitshandy.. einfach aus machen.. privates Handy Nummer stumm schalten.
Denn du bist im BV und musst für niemanden mehr erreichbar sein. Du darfst nicht arbeiten.. aus welchen Gründen auch immer die eben vollkommen irrelevant sind.
Wie es mit dem Mutterschutz aussieht und Elternzeit kann ich dir leider nicht sagen.. viele beenden die Elternzeit vor dem Mutterschutz wegen dem Geld, aber ja da werden dir sicher einige andere eher helfen können.
Da bin ich anderer Auffassung. Das BV scheint vom AG ausgesprochen zu sein und kann daher jederzeit aufgehoben werden sofern ein mutterschutzgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist.
Von daher würde ich davon ausgehen, dass man auch für Rücksprachen etc. zur Verfügung stehen muss.
Aufgehoben ja.. Dagegen sage ich nichts.
Doch solange der BV besteht ist sie nicht verpflichtet was für die Arbeit zu tun.