Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Elternzeit (für den Mann) unabhängig vom Elterngeld.
Mein Sohn wurde am 11.12.2022 geborgen. Ich war in Elternteilzeit vom 11.02.2023 bis 31.03.2024 (ein Abschnitt mit ca. 13 Monaten). Nun möchte ich nochmals in Eltern(-teil)zeit gehen und zwar vom 11.01.2025 bis 10.12.2026 (23 Monate). Ich weiß, dass ich einen Bindungszeitraum von 2 Jahren habe. Beginnt dieser Bindungszeitraum bereits mit dem Geburtsdatum, also dem 11.12.2022 oder erst mit dem Antritt der ersten Elternteilzeit am 11.02.2023?
Brauche ich für den zweiten Abschnitt vom 11.01.2025 bis 10.12.2026 zwei Anträge, da ja ein Teil vor dem 3. Geburtstag liegt und ein anderer Teil nach dem 3. Geburtstag? Wenn ja, kann der Arbeitgeber den Teil nach dem 3. Geburtstag ablehnen oder ist dass dann ein Antrag, da er vor dem 3. Geburtstag beginnt?
Vielen Dank für Eure Hilfe?
Robert